Full text: Hundert Jahre J.P. Bachem, Buchdruckerei, Verlagsbuchhandlung, Zeitungsverlag

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notwendig. Die gesetzlichen Bestimmungen nötigten die Kasse im 
Juni 1898, die bisherige längste Unterstützungsdauer von 52 auf 
26 Wochen herabzusetzen. 
Im Juni 1898 wurde der Beitritt zum Kölner Krankenkassen 
verband beschlossen und im April 1904 die freie Arztwahl ein 
geführt. 
Bei Gelegenheit des 25jährigen Bestehens der Haus- jetzt 
Betriebskrankenkasse stiftete Frau Josef Bachem eine mit sinn 
reichen Emblemen und Wappen der Familie und der Buchdrucker 
kunstvoll bestickte Fahne, die seitdem bei allen feierlichen An 
lässen gebraucht wird. 
Die Krankenversicherungsnovelle vom 25. Mai 1903 nötigte 
die Kasse zur Einführung neuer Satzungen auf Grund des 
ministeriellen „Normalstatuts“, das am 1. Januar 1904 in Kraft 
trat. Damit hörte die Kasse eigentlich auf, [eine eigene soziale 
Schöpfung zu sein. Dabei wurde der Gesamtbeitrag von 3V* auf 4 
v. H. des durchschnittlichen Tagelohns erhöht (zwei Drittel von 
den Mitgliedern, ein Drittel von der Firma). Der bisherigen Lohn 
klasseneinteilung der Mitglieder wurde eine neunte Lohnklasse 
mit mehr als 25 M. Wochenverdienst, 18 M. Krankengeld, 112, 50 M. 
Sterbegeld (einschließlich der Zuschußkasse 172,50 M.) hinzugefügt. 
Nach den Bestimmungen vom 4. Dezember 1910 besteht der 
Vorstand der Kasse aus 10 Mitgliedern, und in den Hauptversamm 
lungen pst die Gruppenwahl nach dem technischen und kauf 
männischen Betrieb eingeführt. 
Die neueste, am 1. Januar 1914 in Kraft getretene Satzung 
erweiterte die Versicherungsberechtigung kaufmännischer und 
Betriebsbeamten bis zu einem Jahresgehalt von 2500 M. und ver 
mehrte die Klasseneinteilung der Mitglieder um zwei weitere 
Lohnstufen, nämlich 
mit 5 M. Grundlohn (Krankenhilfe M. 23,80, Sterbegeld M. 150); 
mit 6 M. Grundlohn (Krankenhilfe M. 28,—, Sterbegeld M. 180). 
Unter den mancherlei Verbesserungen, die das reichsgesetz 
liche „Normalstatut“ mit sich brachte, sei die Verlängerung der 
Unterstützungsdauer von der 27. bis 39. Woche der Krankheit 
mit dem halben Krankengeld, die Einführung der Wochenhilfe 
für die Ehefrauen der Mitglieder und für die weiblichen Mit 
glieder die Erweiterung der Wöchnerinnenunterstützung erwähnt. 
Die Mitgliederzahl der Hauskrankenkasse stieg von 1873 
bis 1884 von 49 auf 125, und die Ausgaben belaufen sich in diesem
	        
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