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notwendig. Die gesetzlichen Bestimmungen nötigten die Kasse im
Juni 1898, die bisherige längste Unterstützungsdauer von 52 auf
26 Wochen herabzusetzen.
Im Juni 1898 wurde der Beitritt zum Kölner Krankenkassen
verband beschlossen und im April 1904 die freie Arztwahl ein
geführt.
Bei Gelegenheit des 25jährigen Bestehens der Haus- jetzt
Betriebskrankenkasse stiftete Frau Josef Bachem eine mit sinn
reichen Emblemen und Wappen der Familie und der Buchdrucker
kunstvoll bestickte Fahne, die seitdem bei allen feierlichen An
lässen gebraucht wird.
Die Krankenversicherungsnovelle vom 25. Mai 1903 nötigte
die Kasse zur Einführung neuer Satzungen auf Grund des
ministeriellen „Normalstatuts“, das am 1. Januar 1904 in Kraft
trat. Damit hörte die Kasse eigentlich auf, [eine eigene soziale
Schöpfung zu sein. Dabei wurde der Gesamtbeitrag von 3V* auf 4
v. H. des durchschnittlichen Tagelohns erhöht (zwei Drittel von
den Mitgliedern, ein Drittel von der Firma). Der bisherigen Lohn
klasseneinteilung der Mitglieder wurde eine neunte Lohnklasse
mit mehr als 25 M. Wochenverdienst, 18 M. Krankengeld, 112, 50 M.
Sterbegeld (einschließlich der Zuschußkasse 172,50 M.) hinzugefügt.
Nach den Bestimmungen vom 4. Dezember 1910 besteht der
Vorstand der Kasse aus 10 Mitgliedern, und in den Hauptversamm
lungen pst die Gruppenwahl nach dem technischen und kauf
männischen Betrieb eingeführt.
Die neueste, am 1. Januar 1914 in Kraft getretene Satzung
erweiterte die Versicherungsberechtigung kaufmännischer und
Betriebsbeamten bis zu einem Jahresgehalt von 2500 M. und ver
mehrte die Klasseneinteilung der Mitglieder um zwei weitere
Lohnstufen, nämlich
mit 5 M. Grundlohn (Krankenhilfe M. 23,80, Sterbegeld M. 150);
mit 6 M. Grundlohn (Krankenhilfe M. 28,—, Sterbegeld M. 180).
Unter den mancherlei Verbesserungen, die das reichsgesetz
liche „Normalstatut“ mit sich brachte, sei die Verlängerung der
Unterstützungsdauer von der 27. bis 39. Woche der Krankheit
mit dem halben Krankengeld, die Einführung der Wochenhilfe
für die Ehefrauen der Mitglieder und für die weiblichen Mit
glieder die Erweiterung der Wöchnerinnenunterstützung erwähnt.
Die Mitgliederzahl der Hauskrankenkasse stieg von 1873
bis 1884 von 49 auf 125, und die Ausgaben belaufen sich in diesem