Die Unterstützungskasse wird von dem Vorstand bezw. dem
Kassenführer der Betriebskrankenkasse verwaltet. Jedes Mitglied
desselben hat Recht und Pflicht, Unterstützungsanträge bei allen
zu seiner Kenntnis gelangten Notständen, selbstverständlich unter
dem Siegel der Verschwiegenheit, zu stellen.
Die Einnahme der Unterstützungskasse bestehen größtenteils
aus Zuwendungen seitens der Firma.
4. Kriegsunterstützung.
Seit Ausbruch des Weltkrieges gewährt die Firma regel
mäßige Kriegsunterstützungen an die Familien der im Felde
stehenden Geschäftsangehörigen nach Maßgabe der Gehälter bezw.
Wochenverdienste.
Die Gesamtsumme dieser Unterstützungen beläuft sich bis
heute auf ungefähr 240 000 Mark.
Hierbei sei auch unter besonderer Anerkennung der hier zu
grunde liegenden echt kollegialen Gesinnung der besonderen
Kriegsunterstützungen gedacht, welche durch regelmäßige
wöchentliche bezw. monatliche Sammlungen unter dem Geschäfts-
Personal für die Familien der im Felde stehenden Berufsgenossen
zusammengebracht werden. Die Summe der seitens des Per
sonals des technischen Betriebes geleisteten Kriegs
unterstützungen belief sich bis 1. Januar 1918 auf 20000 Mark.
Die Sammlungen unter den kauf männischen Bürobeamten
beliefen sich auf 1 970 Mark und diejenigen unter den Kontor-
Hilfsarbeitern auf 730 Mark.
Den Daheimgebliebenen half die Firma die schwierigen Er-
uährungsverhältnisse für sich und ihre Familien überwinden,
indem sie die für einen kriegswichtigen Betrieb greifbaren Lebens
mittel namentlich für die Winterversorgung unter beträcht
lichen Zubußen ihren Angestellten vermittelte.
5. Die Sparkasse.
Um den Geschäftsangehörigen, sowohl den Bürobeamten wie
dem Personal des technischen Betriebes, Gelegenheit zu geben,
Q uf möglichst bequeme Weise und zu höheren Zinsen als die
öffentlichen Sparkassen und Bankhäuser geben, ihre Ersparnisse