Full text : Hundert Jahre J.P. Bachem, Buchdruckerei, Verlagsbuchhandlung, Zeitungsverlag

Ein  noch  heutigen  Tages  als  Quellenwerk  wertvolles  rechtswissenschaftliches ­
  Buch  ging  im  Jahre  1821  aus  dem  Verlag
hervor:  Eine  „Darstellung  der  Provisorischen  Verwaltung ­
  am  Rhein  vom  Jahre  1813  bis  1819“  von  Joh.
Daniel  Ferdinand  Neigebaur.  Das  mit  einer  Vorrede  des  berühmten ­
  Geschichtsschreibers  Prof.  Heinr.  Luden  in  Jena  (1778
bis  1847)  versehene  Werk  enthalt  viele  wertvolle  Personal-  und
sonstige  Angaben,  Proklamationen  und  andere  amtliche  Veröffentlichungen ­
  aus  jener  ersten  Zeit  nach  Einverleibung  der
Rheinprovinz  in  den  preußischen  Staat.
Gleichfalls  für  die  Rechtswissenschaft  hochbedeutsam  war
das  Werk  des  beim  Rheinischen  Appellationsgerichtshof  in  Köln
beschäftigten  fünfundzwanzigjährigen  Assessors  Aug.  Wilh.
Refft  er,  die  „Athenäische  Gerichtsverfassung“.  Veranlaßt ­
  war  es  durch  eine  Preisaufgabe  der  Akademie  der
Wissenschaften  in  Berlin.
So  hoch  bewertet  wurde  diese  Lösung,  daß  der  Verfasser  daraufhin
im  nächsten  Jahre  unter  Umgehung  der  sonst  inne  zu  haltenden  Vorstufen ­
  sogleich  zum  ordentlichen  Professor  in  der  juristischen  Fakultät
der  Universität  Bonn  gemacht  wurde,  die  ihm  vorher  den  Titel  eines
Ehrendoktors  der  Rechte  verliehen  hatte.  Nach  einer  glänzenden  Laufbahn ­
  als  hervorragender  Rechtslehrer  —  1861  wurde  er  ins  Herrenhaus
berufen  —  starb  Heffter,  vierundachtzigjährig,  1880  in  Berlin.
Zu  den  angesehenen  Schriftstellern  des  Bachemschen  Verlags
gehört  auch  der  Physiker,  Meteorolog  und  Staatswissenschaftler
Joh.  Friedr.  Benzenberg 7 ,  der  durch  das  1833  bei  Gelegenheit
des  Kölner  Stapelstreits  geprägte  geflügelte  Wort  „Zahlen  beweisen“ ­
  heute  noch  sich  allgemeiner  Bekanntschaft  erfreut.  Sein
Gerechtigkeitssinn  ließ  ihn  inderFonkschen  Mordsache,
die  seit  1816  die  Gemüter  in  der  Rheinprovinz  und  darüber
hinaus  erregte,  das  Wort  ergreifen.
Am  10.  November  1816  war  der  Handlungsdiener  Wilh.  Cönen  in  Köln
verschwunden  und  seine  Leiche  am  19.  Dezember  bei  Krefeld  im  Rhein
aufgefunden  worden.  Ein  unbegründetes  Gerücht  bezichtigte  den  angesehenen ­
  Kölner  Kaufmann  Pet.  Ant.  Fonk  des  Mordes.  Der  Appellhot
in  Trier,  der  Rheinische  Appellhof  in  Köln  sprachen  ihn  frei,  das  Trierer
Schwurgericht  verurteilte  ihn  1822  zum  Tode;  die  beantragte  Kassation
wurde  verworfen,  aber  eine  kgl.  Kabinettsorder  vom  28.  Juli  1823  verweigerte ­
  die  Anerkennung  des  Urteils,  worauf  der  gequälte  Mann  nach
39  Monaten  Gefängnishaft  befreit  wurde.
            
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