64 Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre
Der Sack Geld oder das Bündel Banknoten bleibt nicht in den
Händen des Entleihers. Kein Mensch auf der Welt ist jemals
so närrisch gewesen, Geld zu entleihen und es nicht anzu
rühren. 'Wenn man Geld entlehnt, geschieht es, entweder um
es unproduktiv auszugeben, um es sozusagen aufzuessen
wie es die Söhne reicher Familien tun, oder wie es in einem !
viel größeren Maßstabe der Staat besorgt — oder um es auf
produktive Weise auszugeben, indem man einige gewinn
bringende Unternehmungen gründet. Aber im einen wie im j
anderen Falle wird das geliehene Geld immer ausgegeben!
sein. Wenn daher der Verfallstag kommt, wird kein einziges j
von den geliehenen Geldstücken noch in den Händen des Ent- ;
leihers sein. Also wird er nur in dem Falle wieder zurück
zahlen können, wenn er eine der empfangenen gleiche Summe
neu geschaffen hat. Nun ist das aber nicht immer leicht und
tvird nicht immer verwirklicht. Und wenn es dem Entleiher
nicht gelungen ist, den empfangenen Wert wieder zum Leben zu !
erwecken, was geschieht? Er wird, was man einen zahlungs
unfähigen Schuldner nennt; wenn er Kaufmann ist, macht er
bankrott. Er ist als Kaufmann entehrt, oder wenigstens er!
verliert jede Art Kredit und seine Stellung. Und das ist noch
wenig verglichen mit dem Schicksal des zahlungsunfähigen
Schuldners in alter Zeit! Es ist ein entsetzliches Drama, das
Drama der Schuldner^ die am Fälligkeitstag nicht haben j
zahlen können. Die Geschichte aller Völker ist erfüllt von j
diesem Schauspiel.
Shakespeare hat es dargestellt in der Shylock-Tragödie,
„Der Kaufmann von Venedig", der bei Fälligkeit aus l
Mangel an Geld mit einem Pfund seines Fleisches zahlen!
sollte. Diese gräßliche Zahlungsweise ist nicht einzig und
allein ein Phantasiegebilde des Dichters. Wir finden in einem >
Gesetzestext, dem berühmtesten aller menschlichen Gesetze nach !
dem Zehngebot des Moses, im Zwölftafelgesetz, einen Artikel, !
der bestimmt, daß der Schuldner, der bei Fälligkeit nicht zahlen
kann, in gleiche Stücke nach der Anzahl der Gläubiger zerteilt ;
werden soll. Viele Rechtsgclehrte glauben, daß diese Drohung j
nicht verwirklicht worden ist. Aber es steht fest, daß der
Schuldner in die Sklaverei verkauft wurde, wenn er nicht in z
Stücke gehauen wurde. Das war ein allgemein gültiges Gesetz.
In allen Ländern des Altertums wurde der Schuldner in die
Sklaverei verkauft und mußte für den Gläubiger bis zum
Erlöschen der Schuld frohnen. Die Untergeschosse der Pa
trizierhäuser in Rom, die man sr^ustula, Arbeitsräume,