fullscreen: Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

64 Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre 
Der Sack Geld oder das Bündel Banknoten bleibt nicht in den 
Händen des Entleihers. Kein Mensch auf der Welt ist jemals 
so närrisch gewesen, Geld zu entleihen und es nicht anzu 
rühren. 'Wenn man Geld entlehnt, geschieht es, entweder um 
es unproduktiv auszugeben, um es sozusagen aufzuessen 
wie es die Söhne reicher Familien tun, oder wie es in einem ! 
viel größeren Maßstabe der Staat besorgt — oder um es auf 
produktive Weise auszugeben, indem man einige gewinn 
bringende Unternehmungen gründet. Aber im einen wie im j 
anderen Falle wird das geliehene Geld immer ausgegeben! 
sein. Wenn daher der Verfallstag kommt, wird kein einziges j 
von den geliehenen Geldstücken noch in den Händen des Ent- ; 
leihers sein. Also wird er nur in dem Falle wieder zurück 
zahlen können, wenn er eine der empfangenen gleiche Summe 
neu geschaffen hat. Nun ist das aber nicht immer leicht und 
tvird nicht immer verwirklicht. Und wenn es dem Entleiher 
nicht gelungen ist, den empfangenen Wert wieder zum Leben zu ! 
erwecken, was geschieht? Er wird, was man einen zahlungs 
unfähigen Schuldner nennt; wenn er Kaufmann ist, macht er 
bankrott. Er ist als Kaufmann entehrt, oder wenigstens er! 
verliert jede Art Kredit und seine Stellung. Und das ist noch 
wenig verglichen mit dem Schicksal des zahlungsunfähigen 
Schuldners in alter Zeit! Es ist ein entsetzliches Drama, das 
Drama der Schuldner^ die am Fälligkeitstag nicht haben j 
zahlen können. Die Geschichte aller Völker ist erfüllt von j 
diesem Schauspiel. 
Shakespeare hat es dargestellt in der Shylock-Tragödie, 
„Der Kaufmann von Venedig", der bei Fälligkeit aus l 
Mangel an Geld mit einem Pfund seines Fleisches zahlen! 
sollte. Diese gräßliche Zahlungsweise ist nicht einzig und 
allein ein Phantasiegebilde des Dichters. Wir finden in einem > 
Gesetzestext, dem berühmtesten aller menschlichen Gesetze nach ! 
dem Zehngebot des Moses, im Zwölftafelgesetz, einen Artikel, ! 
der bestimmt, daß der Schuldner, der bei Fälligkeit nicht zahlen 
kann, in gleiche Stücke nach der Anzahl der Gläubiger zerteilt ; 
werden soll. Viele Rechtsgclehrte glauben, daß diese Drohung j 
nicht verwirklicht worden ist. Aber es steht fest, daß der 
Schuldner in die Sklaverei verkauft wurde, wenn er nicht in z 
Stücke gehauen wurde. Das war ein allgemein gültiges Gesetz. 
In allen Ländern des Altertums wurde der Schuldner in die 
Sklaverei verkauft und mußte für den Gläubiger bis zum 
Erlöschen der Schuld frohnen. Die Untergeschosse der Pa 
trizierhäuser in Rom, die man sr^ustula, Arbeitsräume,
	        
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