Object: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

9. Titel: Gegenfeitiger Vertrag. SS 326, 327. 273 
riftifhe Nat ierli vertrags, S. 47 ff. Dasielbe gilt bei Verlegung eines 
Aeinlieterungsver trade "wol ROE in 28. 1908 S. 778 Diff, 24 (09. Belant a 
taoSberlekung durch Verkauf eines vertragsmäßig ausichlieBlidh an den Beklagten zu 
tefernden Buches an Dritte). 
8 327. 
Auf das in den SS 325, 326 beftimmte Rücktrittsrecht finden die für das 
)Ertragsmäßige Rücktrittsrecht geltenden Vorjehriften der SS 346 bis 356 ent 
[Prechende Anwendung. Erfolgt der Rücktritt wegen eines Umftandes, den der 
andere Theil nicht zu vertreten Hat, fo Haftet diefer nur nad den VBorfHriften 
Über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung. 
€. 1, 361 Wbf. 2, 369 261. 8; IL, 279; II, 821. 5 . 
Oder He züctteitt yom gegenfeitigen Bertrage wegen Unmöglichfeit der Seiitung 
V3ug$S: , 4 
Der 8 327 ibt für d N, daß der Gläubiger aus einem egenfeitigen Ber: 
ge, let e8 KO U ke deln aa vertretenden Tnmöglichteit, jei 8 Ca 
EegeS unter den ihın nach SS 325, 326 eingeräumten eleftiven Anjprüchen den ect 
\t Wählt, die entiprechende Anwendung der für das vertragemüßige ne ii Mt 
Sescdenen Borfehriften (SS 346—356) vor, er regelt alfo nur die Met und die Wirkungen 
Yen Hüdtrittsertlärung, Wegen der Borausjegungen des Nücktrittsrechts d: die Er 
8 dungen 3u 88 395, 596. Sir Die Rücktrittgerfärung gilt zunächtt das zu S 325 Dem. S 
S NE Gejagte. Auf keinen ET wen der Rücktritt erklärt wird, no 
erjaß m Nichterfüllung gefordert werden. . , 
ei Die bene Dichter illung SCHE über den Unterfjchied der Wirkungen 
Yet Nückrittserkflärung und des AnfpruchsE auf den Schabenserfaß wegen 
(Oterfüllung unter Ablehnung der Leiltung Kar werden. ve8 
% Der Ünterfchied liegt darin, daß der Mücktritt zu volljtändiger Auflöfung NS 
Sertrages führt, während bei Ablehnung der Seiftung unter Selten 8 eS 
Kdndenserfates wegen Nichterfüllung umgekehrt das Fortdeitehen des gegenfeitlgen 7 fi) 
DES al8 Grundlage der Interefjenichäßung dient, fo daß alfo (wal. Borbem. I Seh oa 
27 Öläubiger bie Gegenleistung in Anrechnung bringen muß, unter Umftänden nn 
Gi älDieten hat. Nach RGE, in Yır. Wir. 1907 S, 386, 83. Bd. 1 S. 434 dürkte Die 
wi lärung des vertragstreuen Kontrahenten, „er trete he und verlange Un n 
en Tegelmäßig dabın auszulegen fein, daß er noch Schadenserfaß wegen ichterfüllung 
Ei nicht zurücktrete. 
- Crflärun ücktritts : EL n 
werd Der ücktrit De mE unter einer Bedingung oder BZeitbeltimmung a 
Der N, auch nicht für den Sal, daß ein @rund zum KHücktritt eintreten werde. a 
Du 2 3u 8 349, Blond Bem. 1 3u 8 327; a. Sid Tibe S. 369. Die Erklärung Mt 
[0x M{tei, auch an den Gebraucg des Wortes „Rücktritt“ nicht gebunden. Sie % N N 
frits er EMpfangSbedürftiges Rechtsgejchäft ES 180—132). AuSgefhloffen it ser SAN 
trans Allen Fällen, in denen durch befjondere Borfchrift fir den in Srage Ta“ en ee . 
(Ber URLS andere Nechtshehelie gegeben find, jo 3, . beim Kauf in Halle 068 3 700 
in Otzahlung de8 geftundeten Breijes); beim SGefellichattsvertrage im Falle 
'Qung), bal. Sipr. d. DLG, Bd. 8 S. 440. ionar vom 
Ruck Ödre Srund ijt gelegentlich Leitritten worden, daß auch der Ze W 
daß Irittsrecht Gebrauch machen kann. Man hat dies einerfeitS Daraus Toloe Do Te 
Bet Un beim gegenfeitigen VBertrage die Raffivlegitimation fehle und Daß Si er A © 
8 gog le zu befchränfen Jeien auf den abgetretenen Erfüllungsanfpruc. Die Stelle 
de8 6 SP tritt der Heiftonar mit RE ee enguente nec nostrum 
ta Rderi äubi 8, er iriıtt allo — | S eK ; 
SS distinguere = Im MS diefem zuftehenden Befugnifie ein, alfo auch in die Ye rtarn 
Ber 827 gewährten Rechte. Etipaigen durch diele golgen der Zeifion Derlon Dei öCOfte 
Derig Sen zu beforgenden Nachteilen it durch die Unzuläffigkett der SEN X 55 
& Onlichen und unpfändbaren Forderungen (SS 399, 400) borgefehen.. "826 von der 
ö x läßt 8 freilich dahtngeftellt, ob der Zeijionar auch gemäß SS DeStnlb zu Mer- 
Met tung zurücktreten kann, bemerft jedoch, Daß diefe Frage nicht 1chon Timftä & N 
Sri el Dur) Die Zulaflung De Kühe af Dice at um 
Inter  nträchtt . „Diefer R K N 
Pllichen HE Tre SEES O6. Trnnein nur dazu führen, gegebenenfalls. für 
‘ne Ausübung die Einwilligung de8 Zedenten zu erfordern“. Ob der Zeffionar die 
Staudinger, BOB. 11a (Kublenbek, Necht der Sdhuldverhäktnitffe), 5.16. Aufl. R
	        
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