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Seitdem die Bakengebühren abgeschafft waren (1895),
bildete das Lotsenwesen, die FluBpolizei und ein Anteil an
den Kaigebühren die einzige Quelle für die Einkünfte des
Staates aus der Schiffahrt, Diese beliefen sich 1913 für das
Lotsenwesen und die Polizei auf 5 060 050 Fr., wâhrend die
ordentlichen Ausgaben des Schiffahrtsministeriums im Budget
auf 9 622 688 Fr. veranschlagt waren; wenn man nun auch mit
den anderen Einnahmen dieses Ministeriums Rechnung trâgt,
so lassen diese Zahlen doch genugsam erkennen, daB kein
Aktivsaldo zur Tilgung und Verzinsung des Anlagekapitals
übrig blieb. Was die Kaie anlangt, so betrugen die Einnahmen
wâhrend der letzten zehn Jahre durchschnittlich jâhrlich
903 890 Fr., was nur 0,9 % ihrer Anlagekosten darstellt.
Bis 1914 hatte der belgische Staat etwa 350,1 Mill. Fr. für
den Antwerpener Hafen ausgegeben, 20 )
Die Stadt hat ihrerseits 131 700 000 Fr, zu den Hafenbauten
beigetragen 21 ) ; die Einnahmen überstiegen 1913 die Ausgaben
um 6 870 000 Fr., wovon jedoch 3 Mill, Fr. in Abzug zu bringen
sind 22 ), so daB nur ein Aktivsaldo von 3 870 000 Fr. oder 3%
zur Verzinsung und nichts zur Tilgung verbleibt- Wir müssen
noch hinzufügen, daB die Stadt, wenn sie irgend welchen
ÜberschuB erzielen kann, dies dem Staate zu verdanken hat,
der viele Unkosten ohne Vergütung auf sich nimmt.
so ) Diese Summe verteilt sich annahernd folgendermaGen:
1. Zollgebühren, an die Niederlande ausgekehrt Fr. 40,00 Mill,
2, Verbesserung der Fahrbarkeit der Schelde . „ 49,15
3, Van Dyckkaai, Jordaenskaai usw 13,00
4, Kattendyk- u. Rynkaai; Kattendykschleuse . „ 1,10
5, Bau der alten Scheldekaie (3500 m) . , . . „ 85,10
6, „ „ neuen „ (2000 m] ... . „ 19,75
7, Übereinkommen mit der Soc, Anon, du Sud
d'Anvers „ 4,95
8, Enteignungen 1900—1904 24,50
9, Enteignungen für das Kanal-Bassin (Gesetz
vom 30. 3. 1906) .. 83,66
10, Enteignungen für die Flufikorrektion (Ges. 1912) „ 25,90
Fr, 350,11 Mill,
21 ) Von 1820—1912,
22 ) Wie aus der Aufstellung der einzelnen Posten des Budgets hervor-
geht, wurden diese 3 Mill. von dem auCerordentlichen Budget für aile
Einrichtungen dort eingestellt; sie stellen demnach keine Vermehrung der
Einnahmen dar, sondera es handelt sich um eine Eintragung, die behufs
Abschlusses des Gemeindebudgets gemacht wurde.