Full text: Der Antwerpener Hafen und die Pariser Wirtschaftskonferenz

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Vermôgen von fünfundzwanzig Millionen, das den Interessenten garantiert 
ist, auBerhalb des Bereiches aller Gefahr gestellt und vollkommen unab- 
hângig vom Kapital, wovon aller Vorteil, d. i, der mit der ganzen Flotte 
erzielte Gewinn den Gründern gehôrt. Herr Brys, administrateur-délégué, 
Herr Gylsen, administrateur-directeur, und Herr Schobbens, directeur, 
haben 48 725 Aktien von je 1000 Fr. auf 50 000 unter sich allein verteilt! 
— Abschnitt 5 der Statuten führt im Art, 27 unter der Rubrik ,,Bc- 
stimmungen von nationalem Interesse" die Vorteile auf, welche die Belgier 
bei der neuen Gesellschafi haben werden. Was denken Sie davon? 
— Ich will nicht bekritteln. Bekanntlich lassen sich aber so leicht 
allerhand Bedingungen in Statuten setzen, die denen, die nicht klar in der 
Sache sehen, in die Augen stechen. Die bemerkenswerten Briefe des 
Herrn Van de Vorst, die in der Indépendance erschienen sind, haben über 
diese sogenannten Vorteile den Stab debrochen. 
Ich kann mich also darauf beschranken zu sagen, da!3 sie lâcherlich 
sind, so lâcherlich selbst, daB ich nicht begreife, daB den Schreibern des 
Textes selbst ihre Nichtigkeit nicht aufgefallen ist, 
— Wenn ich gut verstanden habe, ist das Los des Staates also mit 
dem der neuen Gesellschaft verbunden, da die vorgesehene Dauer fünfzig 
Jahre betrâgt? Denken Sie, daB die Schaffung und vor allem der Bestand 
einer Schiffahrtslinie von der Anzahl Millionen abhângt, über die man 
verfügt? Gibt es nicht zahlreiche andere Faktoren, mit denen Rechnung 
zu halten ist? 
— Das Geschick des Staates ist für fünfzig Jahre an dieses Unter- 
nehmen gefesselt, denn die in den Statuten vorgesehene Dauer ist nicht 
minder als ein halbes Jahrhundert. 
Ein Seereederei-Unternehmen lâBt sich nicht künstlich durch die 
Macht der Millionen ins Leben rufen. Niemand tragt grôBere Zuneigung 
zu unserer Handelsflotte aïs ich; niemand wünschte ihr Gedeihen mehr 
aïs ich und hat es so zur Sorge seines ganzen Lebens gemacht. Aber man 
muB mit der Wirklichkeit Rechnung halten. Erinnern wir uns, daB der 
Seehandel vor allem anderen international ist, und daB der Antwerpener 
Hafen nur vom internationalen Handel leben kann. Vor allem in einem 
Lande wie dem unsrigen, und in Anbetracht seiner besonderen Lage ware 
es unmôglich, ihn durch nationale Vorrechte lebensfâhig zu machen. Ist 
das Schiff übrigens nicht vermôge seiner Bestimmung international? Fâhrt 
es nicht auf einem Gebiet, das niemand gehôrt, auf der See, die inter 
national ist par excellence? Am allerwenigsten aber kônnte Ant- 
werpen der Mitwirkung der seefahrenden Vôlker entraten, wollte es 
seinem Hafen den erforderlichen regen Verkehr, wie die maBigen Fracht- 
sâtze und die Transportgelegenheiten erhalten, die dem Handel und der 
Industrie unentbehrlich sind. 
Überdies gibt es einen anderen Punkt, den man nie aus dem Auge 
verlieren darf, das ist die Ablôsung des Scheldezolles, an der sich eine 
ganze Reihe Staaten beteiligt hat, Unter Mithilfe ihrer Millionen wurde 
das prachtige Résultat erzielt, daB der Strom seiner Fesseln ledig ward. 
Es würde sich schôn ausnehmen, wenn man sie eines Tages ihrer Rechte 
berauben und gegen andere zurücksetzen wollte! 
Die Antwort würde nicht ausbleiben, und es ware Grund dafür vor- 
handen, Der Kampf auf dem Gebiete der Schiffahrt besteht demnach 
noch immer, und er wird bestehen bleiben — übrigens wird er heilsam 
—• aber dieser Kampf bringt groBe Schwierigkeiten mit sich. Kein 
Unternehmen erfordert mehr Ausdauer, mehr Erfahrung, mehr Initiative.
	        
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