Full text: Der Antwerpener Hafen und die Pariser Wirtschaftskonferenz

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Hâuflg entbrennen Kâmpfe auf dem Gebiete der Syndikate, der Trusts, der 
Kartells; es ist zuweilen mit der Macht von Millionen, daB sehr groBe 
Gesellschaften sich jahrelang den Grund streitig machen. In den letzten 
Jahren haben wir die belgische Handelsflotte einen guten Aufschwung 
nehmen sehen. Sie muB durçh verstândige Mithilfe auf dem Wege der 
Privatinitiative ermutigt werden, nicht aber auf dem Wege des Monopols, 
von der Regierung unterstützt und in die Hande von Leuten gelegt, die 
ailes zu sagen haben — denn einer der ersten Ahte des „Lloyd Royal 
Belge” war die Bildung eines Verwaltungsausschusses, bestehend aus dem 
Triumvirat der drei Hauptgründer, dem die ausgedehntesten Befugnisse 
zustehen. Sie werden nicht allein die laufenden Verwaltungsakte aus- 
führen, sondern auch — was sonst stets einem Verwaltungsrat vorbehalten 
bleibt — Schiffe verkaufen, kaufen und hypothekarisch belasten kônnen. 
Freilich ist die Regierung durch zwei Kommissâre mit gewissen Inter- 
veniionsbefugnissen vertreten; aber ihre Aufsicht ist bekanntlich illusorisch, 
da man sie gewôhnlich vor die vollzogene Tatsache stellt. 
— Gibt es wichtige Gründe, warum das System nicht angenommen 
wurde, das Frankreich zur Vermehrung seiner Handelsflotte in An- 
wendung bringt? 
— Das franzôsische Schiffahrtspramiensystem hat nicht die geringste 
Aussicht, bei uns zur Annahme zu gelangen. Dieser Protektionismus ist 
sehr abfallig beurteilt worden, und das um so mehr, aïs seine Ergebnisse 
negativer Art waren. 
— Sind Sie, der Sie die Schiffahrtswelt Antwerpens so gut kennen,. 
der Ansicht, daB diese eine günstige Stellung zu der neuen Kombination. 
nehmen wird? 
— Ich zweifle nicht daran, daB sich in Antwerpener Schiffahrtskreisen 
eine allgemeine MiBbilligung Luft machen wird g e g e n die Kombination, 
zu der die Regierung ihre Hand geliehen hat. Wenn ich den Gerüchten 
Glauben schenken darf, die mich bis jetzt erreicht haben, besteht kein 
Zweifel darüber, 
— Werden die verschiedenen Branchen unsercs Handels sich nicht 
von der dem „Lloyd Royal Belge" gestatteten Konkurrenz getroffen fühlen? 
— Zweifellos, Wenn der Staat sich durch eine Zwischenperson an 
einem Unternehmen beteiligt, dessen Statuten eine Einmischung in zahl- 
reiche Berufe vorsieht, kann es nicht fehlen, daB diese sich getroffen 
fühlen und ihre Stimme hôren lassen werden, Denn die Statuten be- 
schrânken sich nicht auf die Erraâchtigung zum Seereedereigeschâft im 
eigentlichen Sinne des Wortes; es werden in ihnen Vorkehrungen getroffen 
fur ailes, was in Verhindung steht mit Spedition, Transpoit zu Lande und 
zu Wasser, Verfrachtung, Kauf, Verkauf, Schiffsbau und Schiffsreparatur 
wie für aile kommerziellen, industriellen und finanziellen Operationen, 
sowohl im Ausland als in Belgien, sofern sie in irgend welcher Weise mit 
der Schiffahrt und dem Transport in Verhindung steben, vor allem aber 
für den Kauf und Verkauf von Waren, das Agenten-, Makler-, Stauer-, 
Warenlagerungs- und Versicherungswesen, Und aïs ob das noch nicht 
genug sei, wird hinzugefügt, daB die Gesellschaft ermachtigt ist zum Ankauf, 
Bau, Betrieb und Verkauf aller Immobilien, Gebtiude, Fabriken, Schiffs- 
'verfte, Brücken, Docks, Magazine, Eisenbahnen, Hotels usw. Was kônnte
	        
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