5. q
W
113
Bak 200C Wdfwtrc ^' o-
W ^ K I 9 i C. .
6,
auf alle Handlungen einzuwirken, die sie in der ganzen
Dauer ihres Lebens vornehmen.
Welches ist nun aber das Requisit der Wissenschaft,
welches der Staatsanwalt hier vermissen kann?
Ist eS vielleicht der ihm etwa erforderlich scheinende
äußere Umfang deS Werkes? Der Umstand, daß diese
Produktion nur in einer Broschüre von drei Bogen und
nicht in einem in-folio von drei dicken Bänden besteht?
Seit wann aber wäre der Umfang statt des Inhalte«
der Maßstab für die Wissenschaftlichkeit eines Werkes
gewesen?
Im vorigen Jahre hielt ich bei der Feier von Fichte«
Geburt als Redner der philosophischen Gesellschaft eine
Festrede, in welcher ich die innere Geschichte der deutschen
Metaphysik zu geben hatte. Diese Broschüre umfaßt
sogar nur fünfunddreißig Seiten, während die gegen
wärtige vierundvierzig Seiten zählt.
Wird der Staatsanwalt, um dieser Kürze halber,
leugnen wollen, daß sie eine wissenschaftliche Produk
tion war?
Wer sieht nicht vielmehr, daß die hier in Rede stehende
wissenschaftliche Leistung gerade eine um so vollere und
schwierigere war, als ich einerseits genötigt war, meine
Ausführungen auf einen zweistündigen Vortrag, auf
den Raum einer Broschüre von vierundvierzig Seiten
zusammenzudrängen, und als ich andrerseits zu einem
Publikum sprach, bei welchem ich keine wissenschaftlichen
Voraussetzungen machen konnte. Die Besiegung dieser
Schwierigkeiten erfordert, wenn, wie hier, der wissen
schaftlichen Tiefe nichts vergeben werden soll, eine Prä
zision, eine Konzentrierung und eine Klarheit