Full text : Ferdinand Lassalle

Aber  der  Satz  fügt  noch  ein  „und"  hinzu.  Durch  diese
Darstellungen  „und  durch  die  mehrfach  wiederkehrenden
Hinweisungen  auf  eine  demnächst  bevorstehende  soziale
Revolution"  soll  die  Anreizung  vollbracht  worden  sein.
Welches  sind  die  Hinweisungen  auf  eine  „demnächst
bevorstehende  soziale  Revolution"?  Wo  stehen
sie?  Warum  zitiert  sie  der  Staatsanwalt  nicht?  Ich
fordere  ihn  dazu  auf:  Er  kann  sie  nicht  zitieren.  Es
existieren  in  dieser  Broschüre  keine  Stellen,  welche  seine
Insinuationen  unterstützen  würden.
Allerdings  gebrauche  ich,  wenn  ich  auch  nicht  von
einer  „demnächst  bevorstehenden  sozialen  Revolution"
spreche,  wie  der  Staatsanwalt  behauptet  —  ich  spreche
vielmehr  nur  von  einer  mit  dem  Februar  1848  bereits
eingetretenen  sozialen  Revolution  —,  allerdings  gebrauche
ich  sehr  häufig  im  Laufe  dieser  ganzen  Broschüre  das
Wort  „revolutionär"  und  „Revolution".  Mit  diesem
Wort  will  mich  der  Statsanwalt  zu  Boden  schlagen!
Denn  er,  dasselbe  imnier  nur  in  seiner  engen  juristischen
Bedeutung  nehmend,  vermag  das  Wort  „Revolution"
nicht  zu  lesen,  ohne  geschwungene  Heugabeln  vor  seiner
Phantasie  zu  sehen!  Das  ist  aber  nicht  die  wissenschaftliche
Bedeutung  dieses  Wortes,  und  schon  der  konstante  Sprachgebrauch ­
  in  meiner  Schrift  hätte  den  Staatsanwalt
darüber  belehren  können,  daß  hier  das  Wort  in  seinem
andern,  wissenschaftlichen  Sinne  genommen  ist.  So
nenne  ich  darin  die  Entwicklung  des  Landesfürstentunis
eine  revolutionäre  Erscheinung.
So  erkläre  ich  ausdrücklich  die  Bauernkriege,  die  doch
wahrhaftig  hinreichend  mit  Gewalt  und  Blutvergießen
ins  Leben  traten,  für  eine  nur  in  ihrer  Einbildung

Großmanri,  Laffalle

129
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.