Full text: Ferdinand Lassalle

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Staatsanwalt (schnell einfallend): Herr Präsident! Ich 
glaube, diese Äußerung des Angeklagten genügt, seinen 
Angriffen gegen die Staatsanwaltschaft die 
Krone aufzusetzen. Ich beantrage deshalb, auf Grund 
des Artikels 134 des Ausatzgesetzes vom 3. Mai 1852 
dem Angeklagten das Wort zu entziehen, und ihn, 
wenn er jetzt noch zu antworten fortfahren sollte, aus 
dem Sitzungssaal zu entfernen. 
(Sensation) 
Präsident: Dem Angeklagten ist nunmehr das Wort 
entzogen, jede weitereÄußerung desselben also unstatthaft. 
Angeklagter (lebhaft einfallend): Herr Präsident! Ich 
muß hierüber einen Beschluß desgesamten Gerichts 
hofes extrahieren! Ich beantrage einen solchen 
und verlange, daß mir zur Begründung dieses Antrages 
das Wort gegeben wird. 
Staatsanwalt: Ich muß dagegen protestieren, daß 
der Angeklagte noch spricht, da ihm das Wort vom Prä 
sidenten entzogen worden ist. 
Angeklagter: Dies ist eine Verwechslung der Be 
griffe. Es ist mir das Wort au fand entzogen worden. 
Ich habe nun auf einen Beschluß des Hofes darüber 
provoziert, und der Hof kann über eine so wichtige Sache 
gar nicht entscheiden, ohne mich zuvor darüber gehört 
zu haben. 
Präsident: Der Angeklagte hat das Wort darüber, 
ob ihm das Wort zu entziehen sei. 
Staatsanwalt: Dann bemerke ich wenigstens, daß 
der Angeklagte über nichts andres sprechen kann. 
Angeklagter: Beruhigen Sie sich, ich werde bei der 
Stange bleiben.
	        
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