Contents: Finanzwissenschaft

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5. Buch. Der Staatskredit. 
VIII. Abschnitt. 
Die Verwaltung der Staatsschuld. 
1. Der Staatskredit spielt im Rahmen des Staatshaushaltes 
eine solche Rolle, daß derselbe auch im Verwaltungsorganismus des 
Staatshaushaltes selbständige Organe beansprucht. Trotzdem zeigt 
die Erfahrung, daß diese Organe vollständig selbständige, charak 
teristische Gestaltung entweder überhaupt nicht, oder nur teilweise 
und langsam gewinnen. Die Emission, Verwaltung, Tilgung, Ein 
lösung der Coupons, Führung des Staatsschuldenbuches usw. sind 
zum Teil selbständigen Organen anvertraut, zum Teil werden sie 
von solchen Organen versehen, die mit anderen Funktionen betraut 
sind. Die wichtigeren Organe auf dem Gebiete des Staatsschulden 
wesens sind folgende: 
a) An der Spitze der Staatsschuldenverwaltung steht gewöhnlich 
die Kreditabteilung des Finanzministeriums, welche die allerwich 
tigste Aufgabe auf dem Gebiete des Kreditwesens zu versehen hat, 
die Organisation der Kreditoperationen, die Beobachtung des Geld 
marktes usw. Die wichtigste Aufgabe der obersten Kreditpolitik 
ist die Kreditfähigkeit des Staates zu wahren, was namentlich durch 
strenge Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen erreicht 
werden kann. Vor allem sind die folgenden pathologischen Zu 
stände zu vermeiden, daß: a) der Staat nicht in derjenigen 
Valuta zahlt, die versprochen wurde; b) nicht in dem Zeitpunkte 
zahlt, für den die Zahlung versprochen wurde; c) nicht die Summe 
bezahlt, die versprochen wurde; d) die Zahlung überhaupt verweigert; 
e) die Amortisation einstellt; f) größere Anlehen aufnimmt, als 
durch die Gesetzgebung bewilligt wurden; g) im geheimen An 
lehen aufgenommen werden; h) Zwangsaniehen aufgenommen werden; 
i) steuerfreie Anlehen mit Steuern belastet werden; j) Schulden 
tilgung ausgesprochen wird; k) große Kreditbedürfnisse durch 
schwebende Schulden befriedigt werden; 1) übermäßige Papiergeld 
mengen in Umlauf gesetzt werden. Mehrere Staaten bieten für 
diese nicht entsprechende Behandlung des Staatskredites Beispiele, 
unter denselben besonders das absolutistische Österreich bis zur 
Einführung des Parlamentarismus. Wie früh sich die Überzeugung 
entwickelte, daß die Rechte der Staatsgläubiger nicht verletzt werden 
dürfen, dafür bringt Siveing ein interessantes Beispiel: er er 
wähnt, welche strenge Gesetze in Venedig die Rechte der Gläubiger 
verteidigten, so daß strenge Strafen gegen jenen verhängt wurden,
	        
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