Full text : Finanzwissenschaft

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5.  Buch.  Der  Staatskredit.

VIII.  Abschnitt.
Die  Verwaltung  der  Staatsschuld.
1.  Der  Staatskredit  spielt  im  Rahmen  des  Staatshaushaltes
eine  solche  Rolle,  daß  derselbe  auch  im  Verwaltungsorganismus  des
Staatshaushaltes  selbständige  Organe  beansprucht.  Trotzdem  zeigt
die  Erfahrung,  daß  diese  Organe  vollständig  selbständige,  charakteristische ­
  Gestaltung  entweder  überhaupt  nicht,  oder  nur  teilweise
und  langsam  gewinnen.  Die  Emission,  Verwaltung,  Tilgung,  Einlösung ­
  der  Coupons,  Führung  des  Staatsschuldenbuches  usw.  sind
zum  Teil  selbständigen  Organen  anvertraut,  zum  Teil  werden  sie
von  solchen  Organen  versehen,  die  mit  anderen  Funktionen  betraut
sind.  Die  wichtigeren  Organe  auf  dem  Gebiete  des  Staatsschuldenwesens ­
  sind  folgende:
a)  An  der  Spitze  der  Staatsschuldenverwaltung  steht  gewöhnlich
die  Kreditabteilung  des  Finanzministeriums,  welche  die  allerwichtigste ­
  Aufgabe  auf  dem  Gebiete  des  Kreditwesens  zu  versehen  hat,
die  Organisation  der  Kreditoperationen,  die  Beobachtung  des  Geldmarktes ­
  usw.  Die  wichtigste  Aufgabe  der  obersten  Kreditpolitik
ist  die  Kreditfähigkeit  des  Staates  zu  wahren,  was  namentlich  durch
strenge  Erfüllung  der  übernommenen  Verpflichtungen  erreicht
werden  kann.  Vor  allem  sind  die  folgenden  pathologischen  Zustände ­
  zu  vermeiden,  daß:  a)  der  Staat  nicht  in  derjenigen
Valuta  zahlt,  die  versprochen  wurde;  b)  nicht  in  dem  Zeitpunkte
zahlt,  für  den  die  Zahlung  versprochen  wurde;  c)  nicht  die  Summe
bezahlt,  die  versprochen  wurde;  d)  die  Zahlung  überhaupt  verweigert;
e)  die  Amortisation  einstellt;  f)  größere  Anlehen  aufnimmt,  als
durch  die  Gesetzgebung  bewilligt  wurden;  g)  im  geheimen  Anlehen ­
  aufgenommen  werden;  h)  Zwangsaniehen  aufgenommen  werden;
i)  steuerfreie  Anlehen  mit  Steuern  belastet  werden;  j)  Schuldentilgung ­
  ausgesprochen  wird;  k)  große  Kreditbedürfnisse  durch
schwebende  Schulden  befriedigt  werden;  1)  übermäßige  Papiergeldmengen ­
  in  Umlauf  gesetzt  werden.  Mehrere  Staaten  bieten  für
diese  nicht  entsprechende  Behandlung  des  Staatskredites  Beispiele,
unter  denselben  besonders  das  absolutistische  Österreich  bis  zur
Einführung  des  Parlamentarismus.  Wie  früh  sich  die  Überzeugung
entwickelte,  daß  die  Rechte  der  Staatsgläubiger  nicht  verletzt  werden
dürfen,  dafür  bringt  Siveing  ein  interessantes  Beispiel:  er  erwähnt, ­
  welche  strenge  Gesetze  in  Venedig  die  Rechte  der  Gläubiger
verteidigten,  so  daß  strenge  Strafen  gegen  jenen  verhängt  wurden,
            
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