Full text: Ferdinand Lassalle

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wodurch ich zu Haß und Verachtung gegen die Bour 
geoisie angereizt haben sott. Er leitet dies mit einem 
„namentlich" ein. ES soll durch diese Darstellungen und 
diese Hinweisungen zu Haß und Verachtung angereizt 
worden sein, „namentlich da darin auch die direkte 
Aufforderung enthalten ist, mit der glühendsten und 
verzehrendsten Leidenschaft das Ziel einer Herrschaft 
der arbeitenden Klassen über die andern Klassen der 
Gesellschaft zu verfolgen". Gesetzt, dem wäre so —, die 
Aufforderung an eine Klasse der Gesellschaft, das ehr 
geizige Ziel einer Herrschaft über die andern Klassen 
zu verfolgen, würde mannigfachen Tadel verdienen 
müssen, aber gesetzlich wäre sie immer noch ganz er 
laubter Natur, wenn sie nicht zu strafbaren Handlungen 
zu schreiten anreizt. Jede Klasse der Gesellschaft kann 
nach der Herrschaft über den Staat streben, solange 
sie nicht zu unerlaubten Mitteln zur Verwirklichung 
dieses Zieles greift. Kein Ziel ist staatlich strafbar, 
immer nur die Mittel sind es. Der reine Tendenz 
prozeß, mit dem wir es hier zu tun haben, muß natur 
gemäß in jeder Zeile der Anklageschrift zum Vorschein 
kommen, indem sie immer nur anklagt, zu Zielen auf 
zufordern, nie strafbare Mittel oder die Aufforderung 
dazu in meinem Vortrage nachzuweisen versucht. Und 
wäre selbst von mir aufgefordert worden, durch straf 
bare Mittel das Ziel einer Herrschaft der arbeitenden 
Klassen über die andern Klassen der Gesellschaft zu 
verfolgen, so würde ich dann unter Uniständen auf Grund 
des Artikels 61 oder auf andre Artikel des Strafgesetzes 
hin angeklagt werden können, niemals aber auf § 100, 
niemals auf Grund dessen: die Arbeiter zu Haß und
	        
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