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habe, hatte die Schwäche, seinen Verwandten nachzugeben.
Er zog sich zurück und reiste mit ab.
Er hatte genug. Wenn er aber auch genug hatte,
ich hatte es nicht! Es ist wahr, auch mein Vater, den
ich zärtlich, sehr zärtlich liebe, war herbeigeeilt und
flehte mich an, mit ihm zurückzukehren, diesen fürchterlichen
Kampf nicht weiter fortzusetzen. Aber, Sophie,
merken Sie dies wohl: wenn ich mein Wort gebe, so
ist's für die Ewigkeit. Mein Vater mußte allein zurückkehren.
Nachdem Oppenheim im Dezember 1846 freigesprochen
war, kehrte Mendelssohn im Juni 1847 aus
Paris zurück, denn jedermann und alle Juristen erklärten
einstimmig, daß für ihn keine Gefahr mehr vorhanden
sein könne. Wenn Oppenheim, der die Kassette weggenommen
hatte, freigesprochen war, so konnte man
Mendelssohn, der nur sein Mitschuldiger war, unmöglich
verurteilen. Mendelssohn kehrte also zurück und
begab sich freiwillig in das Kölner Gefängnis. Man
stellte ihn vor den Assisenhof. Die Verurteilung schien
das unmöglichste Ding von der Welt.
Aber schon hatte der Graf seinerseits Zeit gehabt,
alle Vorurteile, allen Einfluß, allen Haß in Bewegung
zu setzen, und besonders den allmächtigen Hebel —
Gold mit freigebiger Hand ausgestreut. Im Januar 1848
ward Mendelssohn, mein bester Freund, durch ein Geschworenengericht
als des Diebstahls in einem öffentlichen
Gasthause schuldig zu fünfjähriger Zuchthausstrafe
verurteilt.
Humboldt bat den König, diese fünf Jahre Zuchthaus
in ein Jahr Gefängnis zu verwandeln. Der König