62
schränkte Zeit an, auf etwa zehn bis zwölf Jahre.
Dann ist der, dessen Leistungen enttäuschen, nicht ein unabwendbares
Schicksal für seine Verwaltung, das hingenommen werden muß, sondern
kann in absehbarer Zeit durch schmerzlosen Eingriff entfernt werden.
Sodann gewähre man den leitenden Beamten eine namhafte Gewinn
beteiligung. Diese wäre, da mit Reingewinnen von Bedeutung in der
nächsten Zukunft nicht zu rechnen ist, in Bruchteilen des Betriebs
überschusses, d. h. des Rohgewinnes, zu gewähren.
Anders liegt es bei den übrigen Beamtenklassen. Für sie wird
der Eisenbahndien st der Lebensberuf fein und
bleiben müssen. Vorzeitige Pensionierung würde wertlose Existen
zen in großer Zahl schaffen und für die Verwaltung zu teuer werden.
Hier ließe sich aber meines Erachtens ähnliches durch ein korporatives
Bekeillgungssystem erreichen.
Diese Beteiligung der Angestellten kann aber nicht in Form einer
Gewinnbeteiligung geschehen. Die Angestellten können in ihren Bezügen
nicht von der Gestaltung der Jahresabschlüsse abhängig gemacht werden,
um so weniger, als ihnen ein maßgebender Einfluß auf die Gestaltung
der Ausgabeseite kaum wird eingeräumt werden können. Auch gehören
die Bezüge der Angestellten zu den Selbstkosten, nicht zum Gewinn. Sie
müssen daher in vollem Umfange vor Berechnung des Betriebsüberschusses
angesetzt werden. Die Beteiligung der Angestellten wäre also unter den
Betriebsausgaben genau so zu buchen, wie die festen Gehälter und
Löhne. Das ist folgendermaßen zu denken:
Im Eisenbahnhaushalt wird neben den Gehältern ein b e st i m m -
ter Prozentsatz der Betriebseinnahmen als Anteil
der Ange st eilten eingestellt. Dieser wird etwa so hoch bemessen,
wie der Aufwand für eine doch nicht mehr länger aufzuschiebende gerechte
und billige Reform der Dienstbezüge sich belaufen würde. Oder mit
anderen Worten: Die ohnedies dringende Gehaltsreform
wird bei der R e i ch s e i s e n b a h n g e s e l l f ch a f t in Prä
mienform durchgeführt. Damit wäre ein Problem gelöst, das
in letzter Zeit gerade sehr viel erörtert worden ist, nämlich das der
gleichmäßigen und fortlaufenden Anpassung der Gehälter an
die Preisentwicklung. Denn es kann als feststehend angenom
men werden, daß in Friedenszeiten, denen wir doch hoffentlich entgegen
gehen, die Preise in Zeiten der Hochkonjunktur steigen. Mit dieser aber
wachsen auch Verkehr und Verkehrseinnahmen. Es würde also
steigender Verkehr selb st tätig Gehaltserhöhungen
bringen.
Auch die Verteilung dieser Einnahmeanteile könnte nach ganz neuen
Gesichtspunkten geschehen. Es ist möglich, hier in die Gehalt-
und Lohnpolitik eine gewisse Selbstverwaltung hinein