Full text: Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

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II. DIE PAPIERGELDWÄHRUNG. 
zunehmen, soviel er wollte. Bei der Herstellung der Münzen 
stand er aber unter scharfer staatlicher Aufsicht; er mußte für 
jede Mark Kupfer, die er prägte, eine Steuer zahlen. Ob dieser 
3. Fall tatsächlich praktisch vorgekommen ist, entzieht sich 
unserer Kenntnis. Prägten Nichtkonzessionierte Kupfermünzen, 
so wurden sie schwer bestraft. 
Am wichtigsten an der ganzen Erscheinung ist, daß Bronze 
für unbeschränkt verwandelbar in Geld erklärt wurde, d. h. 
dieses Geld bar war. 
Private, welche Bronze einlieferten, erhielten nicht die 
daraus hergestellten Münzen, vielmehr Assignaten. Die Assignaten 
kamen in diesem Falle auf Grund der Einlieferung von frei 
ausprägbarem Metall (hylogenisch) zur Entstehung. Dieser Fall 
war verhältnismäßig selten und praktisch bedeutungslos in An 
betracht der sonst (papirogenisch) hergestellten Assignatenmassen. 
Wenn wir die französische Geldverfassung vom Jahre 1790 
bis 1792 betrachten, erhalten wir nebenstehendes Schema. 1 
§ 2. 
DIE STA ATSNOTENWÄHRTESTG UNTER DEM NATIONAL 
KONVENT UND IM 1. JAHRE DER DIREKTORIALHERR 
SCHAFT (BIS HERBST 1796). 
a) Das Papiergeld. 
Die große Revolution war eine gewaltige G egenbewegung 
gegen das ancien regime, die sich ihrerseits so sehr in Extreme 
verlor, daß das Übertriebene zu einem ihrer charakteristischen 
Züge wurde. Diesen Zug des Übertriebenen finden wir auch 
im Geldwesen während der zweiten Phase der Papierwährungs 
zeit, das heißt zur Zeit des Konvents und im ersten Jahre der 
Direktorialherrschaft (bis Herbst 1796). 
Der Nationalkonvent fuhr entschlossen in den Bahnen 
fort, welche die beiden Nationalversammlungen zögernd einge 
schlagen hatten. 
Der infolge der Passivität der französischen Zahlungsbilanz 
sinkende Wechselkurs hatte zu einem Abfluß des Edelmetalls 
‘) s. S. 39.
	        
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