fullscreen: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

Il. Lübeck und der Ursprung der Ratsverfassung 
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ANMERKUNGEN ZU I: 
LÜBECK UND DER URSPRUNG DER RATSVERFASSUNG 
1) Im folgenden nach alter Tradition kurz „das Barbarossaprivileg‘“ genannt. — Der 
Aufsatz Reincke-Blochs findet sich in Band XVI der Zeitschr. d. Ver. f. Lüb. Gesch. u. 
Altertumskunde, S. 1 ff. — In den Zusätzen von 1927, die als solche meist kenntlich 
gemacht sind, steht die neuere Namensform, Reincke-Bloch statt Bloch. 
2) Die Annahme Oppermanns, die Entstehung des Lübecker Stadtrates sei 1222 
oder ganz kurz vor 1222 erfolgt (a. a. O. S. 77), findet ihre Widerlegung in der Tatsache, 
daß die consules bereits 1201 in einer einwandfreien bischöflichen Urkunde begegnen. 
L.U.B. I, Nr. 9. — Eberle (vgl. Anm. 3), der beide Urkunden, von 1201 und 1222, 
und andere übersieht, hält den Lübecker Rat erst „im zweiten Viertel des 13. Jahr- 
hunderts‘“ für sicher belegt. Bei Eberle sind die Städtegründungen Heinrichs des Löwen 
doch sehr zu kurz gekommen: sowohl in der Verwertung ihres Quellenmaterials und ihrer 
älteren Literatur wie auch in ihrer verfassungsgeschichtlichen Bewertung. — Hier sei nur 
darauf hingewiesen, daß bereits Frensdorff (Die Stadt- und Gerichtsverfassung Lübecks 
im 12. und 13. Jahrhundert, Lübeck 1861, S. 41) die Urkunde von 1201 als älteste nament- 
liche Erwähnung der consules in Lübeck angeführt hat. 
3) Eberle, Beiträge zur Geschichte der Bestellung der städtischen Organe des deut- 
schen Mittelalters I: Das Ratskollegium in den deutschen Städten bis zur Zeit der Zunft- 
kämpfe. Freiburg 1914. 
‘) So Frensdorff, a.a.O., $.25; Hegel, Die Entstehung des deutschen Städtewesens, 
Ss. 166; Rietschel, Die Städtepolitik Heinrichs des Löwen. Histor. Ztschr. Bd. 102, 
3. 237ff.; Draeger, Hans. Gesch.-Bll. 1913, S. 6. 
5) Diese beiden Sätze erfahren allerdings im Verlaufe dieser Untersuchung noch einen 
Zuwachs. 
s) Bloch, S. 13 Anm. 41 und S. 23 Anm. 75; 5. 11. 
?) U.B. Bistum Lübeck Nr. 51; S. 55f. 
3) Ebd. Nr. 59; S. 61. 
?) Ebd. Nr. 56; S. 59. 
9) L.U.B. Nr. 66; S. 73. 
11) Weitere Beispiele bei Crull, Die Ratslinie der Stadt Wismar, Hans. Geschichts- 
quellen Bd. II, S. X. 
#2) Abdruck bei Deecke, Von der ältesten Jübeckischen Ratslinie. Lübeck 1842, S. 28ff. 
Deecke hat seine Vorlage, die in dem 1318 angelegten liber memorialis enthalten ist, durch 
eigene Einschaltungen erweitert. Folgende Nummern sind von ihm aus Urkunden usw. 
entnommen: 19-26, 36, 45, 75—77, 80—82, 104, 125, 127 — 128, 132— 133, 144, 148 und 
149, 154 — 155, 179—181, 205, 209, 219, 232, 237, 241 —243, 251, 295, 299 —303, 313 —314, 
352—353, 355, 393—394, 403, 447, 450—452. Die Namen zweier Ratsherren: Alardus 
van Menechen (zwischen 126 und 127) und Johannes van Delingh (zwischen 166 und 167) 
hat Deecke versehentlich, die Namen der Stadtschreiber Henricus, Alexander und 
Gerlacus de Bremis absichtlich ausgelassen. Die erste zusammenhängende Eintragung 
reicht bis Gerhard Hoymanın (+ 1418). Von da an sind es gleichzeitige Einzeleintragungen, 
Seit etwa 1230 hat Deecke die einzelnen Namen ausgiebig mit Nachweisen des Vorkom- 
mens in Urkunden usw. belegen können; für die ältere Zeit war dies weniger oft möglich. 
Für die Ratslinie sind ältere Vorarbeiten nachweisbar: vgl. Brehmer, Zs. f.lüb. G., 
Bd. IV, S. 204, Anm. 10. Das dort genannte Pergamentblatt (ein solches ist es, nicht zwei 
Pergamentstreifen) war lange Zeit vermißt, wurde aber während der ersten Drucklegung 
dieser Ausführungen, dank den Bemühungen von Herrn Prof. Curtius, auf der Stadtbiblio- 
thek wieder aufgefunden. Das wichtige Blatt bedarf noch näherer Untersuchung; hier sei 
nur bemerkt, daß es verschiedene Hände aus der Zeit von etwa 1300 und später aufweist 
und den Eindruck einer amtlich geführten Liste macht. Benutzt wurde es sicher als Vor-
	        
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