Full text : Ferdinand Lassalle

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verhehlen  können,  daß,  wenn  diese  Adresse  in  unsern
Tagen,  z.  B.  vvn  der  Berliner  Universität,  erlassen
worden  wäre,  es  kaukn  ein  Verbrechen  des  Strafkoder
gäbe,  welches  der  Staatsanwalt  nicht  darin  gefunden
hätte!
Verleumdung  und  Beleidigung  von  Beamten  in  bezug
auf  ihr  Anit,  Schmähung  und  Verhöhnung  der  Einrichtungen ­
  des  Staats  und  der  Anordnungen  der  Obrigkeit, ­
  Majestätsbeleidigung,  Anreizung  der  Angehörigen
des  Staats  zum  Haß  und  zur  Verachtung'—  und  ich
weiß  nicht  wieviel  Verbrechen  noch  würden  unsere
Staatsanwälte  darin  gefunden  haben!
Das  war  1412.
Diese  Beispiele,  die  übrigens  beliebig  vermehrt  werden
könnten,  werden  genügen,  um  zu  zeigen,  wie  unbeschränkt
und  an  keine  strafrechtlichen  Grenzen  gebunden  schon  im
frühen  Mittelalter,  sogar  Papst  und  König  gegenüber,
die  Freiheit  der  Wissenschaft  war,  die,  ich  wiederhole  es,
freilich  im  Mittelalter,  nur  eine  korporative  Existenz
hatte.
Die  Theorie,  die  ich  aufstelle,  sie  hat  schon  seit  mehr
als  500  Jahren  selbst  in  katholischen  Zeiten  und  bei
romanischen  Völkern  ihre  Praxis  gehabt.
Kömmt  der  Protestantismus  und  errichtet  die  Staatsgebäude ­
  selbst,  die  er  schafft,  auf  dem  Prinzipe  der
freien  Forschung!  Dies  Prinzip  ist  seitdem  die  Grundlage ­
  unserer  ganzen  staatlichen  Existenz.  Die  protestantischen ­
  Staaten  haben  kein  Recht  zu  existieren  ohne
dasselbe,  haben  keine  Möglichkeit  dazu!  Wann  wäre
seitdem  eine  strafrechtliche  Anklage  wegen  einer  wissenschaftlichen ­
  Lehre  in  Preußen  erhört  gewesen?
            
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