fullscreen: Hundert Jahre J.P. Bachem, Buchdruckerei, Verlagsbuchhandlung, Zeitungsverlag

Weg unsträflich wandeln soll“. Das Buch ist eine Anleitung zur Ab 
richtung des Menschen zum preußischen Soldaten. Trotz der löblichen 
Absicht scheint der Erfolg den Erwartungen nicht entsprochen zu haben. 
Von den 2100 Drucken überreichte Bachem 1200 dem Könige „als patrio 
tisches Geschenk“, wie er sich in einem Brief an Ladenberg vom 19. No 
vember 1840 ausdrückt, in dem er sich gleichzeitig darüber beschwert, 
daß nichts für das Buch geschehen sei. Das Schlußergebnis war für den 
Verleger ein Verlust von 50 Taler. 
Auch in diesem Zeitraum herrscht die rechtswissenschaftliche 
Erzeugung noch vor. Im Jahre 1824 erscheint zum ersten Male 
als Verlagsverfasser der Kgl. Geh. Staatsrat Heinrich Gottfried 
Wilhelm Daniels (nicht zu verwechseln mit Alexander von 
Daniels; vgl. S. 20), der Sohn eines Kölner Schneiders. 
Seine erste, bei Bachem erschienene Schrift handelt „lieber 
die Form des gerichtlichen Verfahrens in Dominal- 
sachen“, der in seinem Sterbejahre 1827 die „Grundsätze des 
Wechselrechts, nach Herrn von Selchow, mit besonderer 
Rücksicht auf das Allgemeine Preußische Landrecht [und das 
Französische Handelsgesetzbuch“ folgten. 
Weitere rechtswissenschaftliche Werke des Jahres 1824 waren 
u. a. Collmanns „Lehre vom Strafrecht“, das Bachem „in 
Kommission für die Rheinprovinzen“ hatte, und des Appellations 
gerichtsrats J. C. H. Rive umfangreiches Werk „lieber das 
Bauerngüterwesen in den Grafschaften Mark, Reckling 
hausen, Dortmund und Hohen-Limburg, den vormaligen Stiften 
Essen, Herzogthum Cleve und in den Herrschaften Broich und 
Wertherbruch“, von dem nur der erste Teil erschienen ist. 
Das Ansehen Bachems als juristischer Verleger gewann noch 
durch zwei, allerdings namenlos erschienene Werke des späteren 
Kultusministers Adalbert v. Ladenberg. Sein Buch über Preu 
ßens gerichtliches Verfahren in Civil- und Kriminal- 
Sachen“ brachte es von 1825 bis 1847 zu drei Neudrucken (die 
zweite, 1842 erschienene Auflage war auf Vorschlag des über 
lasteten Verfassers von Land- und Stadtgerichtsrat Rud. Const. 
Jany in Schweidnitz bearbeitet worden), und die „Hebersicht 
der preußischen und französischen Hypotheken- 
Gesetzgebung“ erlebte bis 1842, in 13 Jahren, ebenfalls drei 
Auflagen. 
Ladenberg, der 1798 in Ansbach geboren wurde, war während seiner 
juristischen Ausbildungszeit im Jahre 1821 als Assessor beim Appella 
tionsgericht nach Köln gekommen, zwei Jahre später Landgerichtsrat in
	        
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