fullscreen: Nationale Bodenreform

„Die Arbeit des Hauptausschusses für Kriegerheimstätten 
findet mein volles Verständnis. 
Unsere Krieger, die ihr Vaterland unter schwersten Opfern 
so ruhmvoll vor dem Verderben geschüßt haben, dürfen bei 
ihrer Heimkehr nicht mit Wohnungelend empfangen oder gar 
mit Frau und Kindern der Obdachlosigkeit preisgegeben wer- 
den. 
Das Vaterland soll jedem, der von ehrlicher Arbeit leben 
will, dazu helfen, ein vor Wucher händ en ge schü ß - 
tes Heim zu gewinnen, in dem deutsches Familienleben 
und der Aufwuchs an Leib und Seele gesunder Kinder mög- 
lich ift . . 
Es handelt sich hier um ein Werk von größter ssogialer 
Tragweite. Je e h e r dieses in Angriff genommen wird, desto 
mehr wird es eine Quelle neuer Freudigkeit und dankbarer 
Hingebung unserer tapferen Truppen werden.“ 
General Erich Lu d en d or f f schrieb am gleichem 
Tage: 
„In den von Ihnen überreichten Schriften scheinen mir 
folgende Punkte besonders bedeutsam: 
1. Die Erinnerung an die Zeit nach 1871 ~ heimkehrende 
Landwehrmänner fanden sich mit ihren Familien verderb- 
lichem Wohnungelend, zum Teil sogar völliger Obdach- 
losigkeit preisgegeben ~ eine Erfahrung, die naturgemäß 
eine Quelle schwerster Enttäuschung und verhängnisvoller 
Verbitterung werden mußte. Eine solche Erfahrung darf 
ein Volk nur einmal machen . . . 
: Der Hinweis auf die Not kind err eicher Famt!- 
li en, die es schon jett vielfach sehr schwer haben, Wohnun- 
gen zu erhalten, in denen ein gesundes und sittliches Fami- 
lienleben möglich ist . .. Kein Mittel aber scheint hier so 
sichere organisatorische Besserung zu verbürgen, wie die 
Ausbreitung von Heimstätten, die Raum und Luft und 
Licht für einen zahlreichen gesunden Nachwuchs bieten. 
Die Heimstättenfrage ist nicht die Frage eines einzel- 
nen Beruf es oder Standes. Unsere Beamten, 
Arbeiter, Handwerker und Geschäftsleute - alle, die auf 
den Ertrag ihrer Arbeit angewiesen sind, haben das gleiche 
Lebensinteressse daran, daß dieser Ertrag nicht durch künst- 
liche Verteuerung das vaterländischen Bodens ihnen be- 
einträchtigt werde . . . 
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