Full text: Die Theorie der Volkswirtschaft

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war das Darlehen.*) In der Tat diente es auch den Grund 
besitzern als Mittel, die Bauern an die Scholle zu fesseln, solange 
die Dreifelderwirtschaft noch nicht entstanden war. Die Bauern 
besetzten die Ländereien der Gutsbesitzer nicht infolge des 
Bodenmangels, sondern infolge des Mangels an Produktions 
mitteln. Ähnlich war es in Irland. 
„These the Chiefs appear in the Brehon law as perpetually 
,giving stock' and the tribesmen as receiving it. The remarkable 
thing is, that out of this practice grew, not only the familiar inci 
dents of ownership, such as the right torent and the liability to 
pay it, together with some other incidents less pleasantly familiar 
to the student of Irish history, but, above and besides these, 
nearly all the wellknown incidents of feudal tenure. It is by tak 
ing stock (Produktionsmittel P. M.) that the free Irish tribesman 
becomes the Geile or Kyle, the vassal or man of his Chief, owing 
him not only rent but service and homage . . .“ (Henry Sumner 
Maine, „Lectures on the early history of institutions“, London 
1875, p. 157—158.) 
Es ist dabei interessant, daß die allgemein gebräuchliche Rente 
in Irland nur eine Abgabe für die benutzten Produktionsmittel 
des Herrn darstellte. (Ebenda, S. 160.) 
In Westeuropa, erzählt Roscher, war „im rohen Mittelalter der 
Pachtschilling meistens so gering, daß er füglich als eine bloße 
Anerkennung des für den Grundherrn fortdauernden Eigentums 
rechtes angesehen werden kann.“ — Die Hintersassen der großen 
Landeigentümer „stehen um so abhängiger da, je mehr es 
im allgemeinen noch an Kapital (an Produktionsmit 
teln. P. M.) und Verkehr mangelt.“ (Roscher, „Grundlagen der 
Nationalökonomie“, Stuttgart 1900, Bd. I, § 155.) 
Mit der Zunahme der Bevölkerung und Umwandlung des 
Bodens in Privatbesitz wurde die Bevölkerung gezwungen, zur 
intensiveren Kultur überzugehen, bei der die Arbeitsproduktivität 
*) Nach dem Gesetzbuche Jaroslaws wohnten die „Gebundenen“ 
in kleinen Familien und arbeiteten für die Grundherren. Sowohl den 
Acker des Herrn als auch den ihrigen bestellten sie mittels des Guts 
inventars. Siehe J. Bjeljaew, Die Bauern in Altrußland, Moskau 1879.
	        
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