fullscreen: Geld-, Bank- und Börsenwesen

unter 100 Rückkauf, wobei die hierdurch erzielte Ersparnis in Form einer 
Zusatzverzinsung den Besitzern der Anleihe zufließt. 
1. Festverrinsliche Wertpapiere 
a) Staatsanleihen 
Die Sicherheit der Staatsschuldverschreibungen, der Staatsanleihen, 
ist nicht so sehr von der Höhe der Staatsschuld abhängig, als von der 
Art und Weise, wie die Gelder Verwendung finden szu produktiven 
Zwecken, zur Deckung eines Defizits usw.), von der Verfassung eines 
Landes, dem Volkscharakter usw. Die idealen Staatsanleihen sind die 
jenigen, die kulturellen Zwecken dienen und von denen auch die kommende 
Generation, der Lasten auferlegt werden, Vorteile hat. Man unterscheidet: 
Schwebende und dauernde sfundiertes Staatsschulden. Die Anleihen 
verdanken ihre Entstehung dem Mißverhältnis zwischen Einnahmen und 
Ausgaben. Schwebende Schulden (cksttss llottantss, floating debts) 
nennt man die für kürzere, fundierte fkonsolidierte oder 
dauernd es Schulden die für längere Zeit oder überhaupt ohne Rück 
zahlungsverpflichtung aufgenommenen Anleihen. Während die schwe 
bende Schuld dazu dient, ein vorübergehendes Geldbedürfnis des 
Staates zu befriedigen, ein augenblickliches Mißverhältnis zwischen Ein 
nahmen und Ausgaben zu beseitigen, sollen durch Aufnahme einer fun 
dierten Schuld dem Staate Kapitalien für längere Dauer zur Ver 
fügung gestellt werden. Infolgedessen ergibt sich auch ein Unterschied in 
Bezug auf das K ü n d i g u n g s r e ch t. Die Aufnahme schwebender 
Schulden erfolgt durch Benutzung eines Bankkredits oder durch Ausgabe 
von S ch a tz a n w e i s u n g e n sSchatzwechselns, die in der Regel in 
Stücken zu hohen Beträgen ausgegeben und nach kurzer, meist schon bei 
ihrer Ausgabe bestimmter Frist fällig werden. Bei den fundierten Schul 
den hingegen stehen dem Gläubiger keine oder nur sehr beschränkte 
Kündigungsrechte zu. 
Die Schatzanweisungen sind entweder mit jährlich oder halbjähr 
lich zu trennenden Kupons versehen — sie sind dann ein Ersatz für fun 
dierte Anleihen —, oder aber sie sind unverzinslich, d. h. die Zinsen wer 
den bei der Begebung bereits in Abzug gebracht, die Schatzwechsel ss. Bei 
lage 2) werden wie Wechsel diskontiert. 
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