unter 100 Rückkauf, wobei die hierdurch erzielte Ersparnis in Form einer
Zusatzverzinsung den Besitzern der Anleihe zufließt.
1. Festverrinsliche Wertpapiere
a) Staatsanleihen
Die Sicherheit der Staatsschuldverschreibungen, der Staatsanleihen,
ist nicht so sehr von der Höhe der Staatsschuld abhängig, als von der
Art und Weise, wie die Gelder Verwendung finden szu produktiven
Zwecken, zur Deckung eines Defizits usw.), von der Verfassung eines
Landes, dem Volkscharakter usw. Die idealen Staatsanleihen sind die
jenigen, die kulturellen Zwecken dienen und von denen auch die kommende
Generation, der Lasten auferlegt werden, Vorteile hat. Man unterscheidet:
Schwebende und dauernde sfundiertes Staatsschulden. Die Anleihen
verdanken ihre Entstehung dem Mißverhältnis zwischen Einnahmen und
Ausgaben. Schwebende Schulden (cksttss llottantss, floating debts)
nennt man die für kürzere, fundierte fkonsolidierte oder
dauernd es Schulden die für längere Zeit oder überhaupt ohne Rück
zahlungsverpflichtung aufgenommenen Anleihen. Während die schwe
bende Schuld dazu dient, ein vorübergehendes Geldbedürfnis des
Staates zu befriedigen, ein augenblickliches Mißverhältnis zwischen Ein
nahmen und Ausgaben zu beseitigen, sollen durch Aufnahme einer fun
dierten Schuld dem Staate Kapitalien für längere Dauer zur Ver
fügung gestellt werden. Infolgedessen ergibt sich auch ein Unterschied in
Bezug auf das K ü n d i g u n g s r e ch t. Die Aufnahme schwebender
Schulden erfolgt durch Benutzung eines Bankkredits oder durch Ausgabe
von S ch a tz a n w e i s u n g e n sSchatzwechselns, die in der Regel in
Stücken zu hohen Beträgen ausgegeben und nach kurzer, meist schon bei
ihrer Ausgabe bestimmter Frist fällig werden. Bei den fundierten Schul
den hingegen stehen dem Gläubiger keine oder nur sehr beschränkte
Kündigungsrechte zu.
Die Schatzanweisungen sind entweder mit jährlich oder halbjähr
lich zu trennenden Kupons versehen — sie sind dann ein Ersatz für fun
dierte Anleihen —, oder aber sie sind unverzinslich, d. h. die Zinsen wer
den bei der Begebung bereits in Abzug gebracht, die Schatzwechsel ss. Bei
lage 2) werden wie Wechsel diskontiert.
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