Full text : Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

diesem  Phantasiestaate  als  „Sohn  der  Erde“  denselben'.
Anspruch  auf  einen  Teil  der  kolossalen  Grundrenten  wie
jeder  Fleißige.  Der  Himmel  aber  bewahre  uns  vor  solch,
einem  Phantasiestaate.
Das  Sinken  der  Grundrente,  das  sowohl  in  den  Bergwerken ­
  als  auch  durch  andere  Maßregeln  in  dem  gesamten
vaterländischen  Boden  einträte,  käme  auch  den  Bergarbeitern,
zugute.  Da  die  Preise  der  Produkte  wesentlich  durch,
den  Stand  der  Bodenpreise  bedingt  werden,  so  leuchtet
ein,  daß  sich  der  Niedergang  der  Grundrente  in  den  Preisen:
der  Lebensmittel,  Kleidungsstoffe,  Wohnungen  zeigen  wird.
Den  Bauern  aber  müßte  als  Ersatz  für  den  Ausfall  an  den:
Getreidepreisen  (durch  Verminderung  der  Grundrente  ver
mittels  Erniedrigung  der  Zölle)  ein  Sinken  des  Zinsfußesresp.
  billiges  Brennmaterial  geboten  werden.  Verstaatlicht
man  die  Bergwerke,  so  tritt  diese  Voraussetzung  in  hohem
Maße  ein.  Den  Bergarbeitern  muß  deutlich  gesagt  werden,
daß  sich  ihr  Vorteil  bei  einer  Verstaatlichung  der  Bergwerke ­
  weniger  in  der  absoluten  als  der  relativen  Höhe  ihres
Lohnes  zeigen  wird.  Sehen  sie  dieses  ein,  dann  werden
sie  mit  vollem  Herzen  für  diesen  Schritt  eintreten,  der
ihnen,  in  der  Betrachtung  von  anderen  Eeformen  und  dem
Wohlbefinden  anderer  Berufe  abgelöst,  sonst  wenig  begehrenswert ­
  erscheinen  mag.  Wie  sehr  die  Bergarbeiter
bei  einseitigem,  kurzsichtigen  Betonen  lediglich  der  nächsten.
Interessen  sich  selbst  und  der  gesamten  nationalen  Wohlfahrt ­
  entgegen  arbeiten  können,  zeigt  uns  die  kürzlich  begonnene ­
  Streikbewegung  von  400000  Bergleuten  in  England. ­
  Diesen  Männern  kann  die  Verkennung  des  Reformweges, ­
  der  weniger  auf  eine  absolute  als  auf  eine  relative
Erhöhung  des  Lohnes  zu  richten  ist,  von  schwerem  Nachteil ­
  sein.  Wenn  es  noch  eines  handgreiflichen  Beweises
bedurft  hätte,  um  klarzulegen,  daß  nur  die  staatliche^
Intervention  mit  reiner  Verstaatlichung  der  Bergwerke-
            
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