154
Die Wohnungsfrage.
Betreffs der Hypotheken treten wir auch hier für unkünd
bare Hypotheken mit Amortisationsmöglichkeit ein, da die
Kündbarkeit besonders in schwierigen Zeiten, wie wir sie
ja jetzt erleben, mit großen Gefahren verbunden sind.
Freilich wird bei der Verstaatlichung des Kredits die Be
leihungsgrenze stark herabgedrückt werden; aber dieser
Übelstand wird in Zukunft dadurch mehr als ausgeglichen,
werden, daß die Käufer eines Hauses infolge der verbesserten
wirtschaftlichen Grundlage aus eigenem Vermögen größere
Anzahlungen machen können, ferner auch dadurch, daß die
Bodenwerte gewaltig sinken werden.
— Als ein Fortschritt erscheint uns die Übertragung der
Grundsteuer an die Gemeinden, während man die Ge
bäudesteuer, welche die Baulust und die Ausdehnung
der Räume beschränkt, hätte fallen lassen sollen. Betreffs
der Grundsteuer wird es die Aufgabe der Gemeinden sein,
sie zu einer wirklichen Grundrentensteuer, sowohl für länd
lichen als städtischen Boden, auszubilden. Und wir stehen
nicht an, zu erklären, daß wir die gerechte Veranlagung
der Grund- resp. Grundrentensteuer in Staat und Gemeinden
für einen Kernpunkt der politischen und sozialen Kämpfe
der Zukunft betrachten. Daher leuchtet ein, daß das Volk
mit mehr Bewußtsein an solchen Fragen teilnehmen muß,
damit die Durchführung derartiger Reformen nicht im Sinne
interessierter Cliquen erfolgt. Wir halten eine totale Über
weisung der Grundsteuer an die Gemeinden nicht für
wünschenswert, sondern empfehlen einen Modus, welcher
dem Staate wenigstens einen Bruchteil als unverbrüchliches
Zeichen der staatlichen Oberhoheit über Grund und Boden
überläßt. Außerdem werden die durch die bisherige Ent
wicklung der Dinge herbeigeführten Unterschiede im relativen
Werte des Grund und Bodens noch lange bestehen bleiben,
so daß eine ausgleichende Mithilfe des Staates nach dieser
Richtung notwendig bleibt. Das endliche Ziel, dem lang-