Full text: Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

wissenschaftlichen und technischen Fortschritten verbesserte 
menschliche Einsicht und gerechtes menschliches Handeln 
geändert und mit geeigneten Grundlagen vertauscht werden, 
so daß aus den jetzigen schlechten Verhältnissen bessere Zu 
stände hervorgehen müssen. 
Wir finden,es ganz widersinnig, daß die nicht von Menschen 
gemachte, für die gesamte Menschheit bestimmte und nicht 
willkürlich vermehrbare Erde unter dieselben Rechts 
anschauungen fallen soll, wie die durch menschliche Arbeit 
vermehrbaren Güter. Wir folgern daraus, daß der Einzelne 
immer nur berechtigt sein kann, die Erträge seiner mit Unter 
stützung des Kapitales auf den Erdboden verwendeten Arbeit 
für sich als unbeschränkte Nutznießung zu beanspruchen, aber 
nicht das unbeschränkte Eigentum amErdboden, welchen 
mit den ihm anhaftenden Kräften nicht die Menschen 
arbeit, sondern die Arbeit der Natur erzeugt hat; 
nicht diejenigen Steigerungen der Grundwerte, die 
unter den bisher bestehenden krankhaften Verhältnissen 
des unbeschränkten Privateigentums ohne Arbeit des 
Eigentümers sich ergeben, z. B. durch Herstellung 
öffentlicher Verkehrswege und sonstige Verbesserungen, 
durch Anwachsen von Ortschaften und Städten, durch 
Anwendung von Erfindungen, sowie überhaupt durch 
Gesamtarbeit. 
IV. 
Wir verlangen deshalb, daß mindestens die Eigentums 
oberhoheit über den Erdboden an die Gemein 
schaft (Gemeinde, Kreis, Provinz, Staat) zurück 
falle, so daß die nicht auf die Arbeit des Einzeleigentümers 
zurückzuführenden Grundzinserträge — die reinen Leistungen 
der Naturkräfte — nach und nach wieder in den Gemein 
schaftsnießbrauch übergehen. Ein solcher Gemeinschaftsnieß 
brauch, z. B. aus unveräußerlichem Gemeindeland, ist noch 
von Alters her in vielen Einzelgemeinden aufrecht erhalten.
	        
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