Full text: Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

56 Di© Bodenreform im Lichte des Freihandels. 
Fleißes ihrer Arbeiter schadlos halten. Ohne Unterschied 
sind die besitzlosen Arbeiter die Prügelknaben der heutigen 
Ordnung, und keine feine Sophistik kann den Druck eines 
ehernen Lohngesetzes*) wegleugnen, das ihnen nur das 
zum Leben Notwendige läßt. Gelingt es ihnen auch im 
Lohnkampfe, der überhaupt nur bei steigender Konjunktur 
möglich ist, höheren Lohn zu erringen, steigende Mieten 
nehmen ihnen ebenso wie steigende Kleinhandelspreise den 
Yorteil, hereinbrechende Krisen geben sie dem Hunger 
Preis. — Alle aber, welche von der Arbeit leben, sind 
ausgebeutet, und oft sind die Lohnarbeiter besser daran,, 
als die Arbeitgeber. 
Gerade eine Zeit beginnenden Niederganges in den jetzigen 
Tagen lenkt die Aufmerksamkeit von neuem auf diesen 
Punkt. Die Zeit des Aufschwungs brachte den Lohnarbeitern, 
vielfach freilich erst durch Streik, höhere Löhne, welche 
ihnen später zufielen, während die Arbeitgeber am Schlüsse- 
unbezahlte Rechnungen und unerfüllte Hoffnungen haben. 
Denn wie ist zu erwarten, daß die hohen Preise für Fabrikate — 
wir sehen von ländlicher Produktion ab, da dort die Ein 
nahmen schon stetig sinken — von den Konsumenten bezahlt 
werden, da diese doch nicht konsumfähiger geworden sind! 
Gewonnen haben nur die, welche Eigentümer der Stätten 
der Urproduktion für Fabrikate, der Rohstoffe, sind, besonders 
von Eisen und Kohlengruben, resp. die Hypothekengläubiger.. 
Waren die Fabrikanten gezwungen, den Preiserhöhungen 
für diese Stoffe nachzufolgen, andererseits höhere Löhne 
zu zahlen, so haben die Lasten der Sozialversicherung den 
Untemehmergewinn heruntergedrückt. Gewiß sind auch 
*) Zur Vermeidung von Mißverständnis sei über den Begriff des 
ehernen Lohngesetzes bemerkt, daß wir unter ehernem Lohngesetze 
nicht, wie Marx dem Lassalle zuschrieb, ein ewiges, unabänderliches 
Gesetz verstehen, sondern ein solches, welches zwar mit ehernem,, 
hartem Drucke, wirkt, aber mit Beseitigung seiner heutigen Bedin 
gungen fortfallen wird.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.