Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

3. Griechen und Römer, Araber und Italiener. 70 
begründet. Die Seegesetze Amalfis (tabula Amalfitana) wurden zum geltenden 
Seerecht im Mittelländischen Meere. Gegenüber der aufstrebenden Größe von Pisa, 
Genua und Venedig vermochte sich aber Amalfi nicht zu halten. 
Pisa hatte sich durch die mit Genua durchgeführten siegreichen Kriege gegen 
die Araber im 11. Jahrhundert emporgeschwungen. Die verbündeten Flotten Pisas 
und Genuas vertrieben die Araber von Sizilien und Sardinien. Durch die Unter 
stützung der Kreuzfahrer erlangte Pisa wertvolle Handelsprivilegien in den verschie 
denen morgenländischen Städten und bahnte einen lebhaften Verkehr mit der Levante 
an. Die Stadt unterlag jedoch im Kampfe mit dem rivalisierenden Genua (1284) und 
verfiel seitdem sehr rasch. 
Genua war bereits zu Römerzeiten ein günstig gelegener und viel benutzter 
Handelsplatz. Es hatte mit Pisa siegreiche Kämpfe gegen die Araber bestanden und 
auch durch die Kreuzzüge viele Vorteile erhalten. In Konstantinopel hatten durch 
die Begründung des Lateinischen Kaisertums (1204) die Venetianer die Oberhand 
gewonnen, die Wiederaufrichtung des griechischen Kaiserthrones (1261) setzte aber die 
Genuesen an deren Stelle, welche sich um die griechische Dynastie hervorragende Ver 
dienste erworben hatten. Von da an datiert die Blütezeit Genuas, welches nun auch 
den Handel im Schwarzen Meere an sich riß. Der genuesische Seehandel vermittelte 
Zum größten Teil den Verkehr der europäischen Länder mit der Levante. Die Partei 
kämpfe im Innern, namentlich aber der unglückliche Krieg mit der mächtigen Rivalin 
Venedig (1378—1381), verdrängten Genua aus der Vorherrschaft, doch blieb die 
Stadt auch späterhin noch ein wichtiger Punkt des europäischen Welthandels. 
Venedig hatte bereits im 7. Jahrhundert durch Wahl eines eigenen Führers 
(Dogen) einen erfolgreichen Anlauf zur Selbständigkeit und Unabhängigkeit genom 
men. Durch die Bekämpfung der sarazenischen Seeräuber hatte es im Adriatischen 
und Mittelländischen Meere die für den Handel notwendige Rechtssicherheit hergestellt 
und dadurch großes Ansehen gewonnen. Die Kreuzzüge erweiterten den Einfluß 
auch dieser Handelsrepublik, insbesondere hat die Eroberung Konstantinopels durch 
die Kreuzfahrer (1204) den Venetianern wertvolle Privilegien in dem neubegründeten 
Lateinischen Kaisertum gebracht. Eine Vorstadt Konstantinopels, Pera, wurde ihnen 
ausschließlich zugewiesen, der Verkehr im Schwarzen Meere war fast vollständig in 
ihren Händen. Der Sturz des Lateinischen Kaisertums beraubte sie zwar dieser Vorrechte 
Zugunsten der Genuesen, sie suchten sich aber durch die Anknüpfung neuer Handels 
verbindungen dafür zu entschädigen. Sie setzten sich in Alexandrien fest, das damals 
der wichtigste Stapelplatz für den Warenhandel nach Indien war, und wußten sich 
durch günstige Verträge den Zugang zu den syrischen und ägyptischen Hafenplätzen 
zu verschaffen. Auch zu Lande stand später Venedig in lebhaftem Handelsverkehr mit 
Deutschland, Polen und den Niederlanden. Die deutschen Kaufleute besaßen in Ve 
nedig ein eigenes Kaufhaus (Fondaco dei Tedeschi). In der Blütezeit im 14. Jahr 
hundert verfügte die Republik über eine Handelsflotte von 3000 Kauffahrteischiffen. 
Sie inaugurierte auch zum erstenmal eine planmäßige staatliche Handelspolitik, aus 
der die späteren merkantilistischen Schriftsteller vielfach ihre Beispiele nahmen. Sie 
erleichterte die Einfuhr von Rohstoffen und die Ausfuhr von Fabrikaten, schützte aber 
die heimischen Kaufleute in jeder Weise gegen die fremde Konkurrenz. Eine Flotte 
sorgte für die Rechtssicherheit im Seeverkehr, ein eigenes Seerecht (Oonsulado dei 
Mars)*) kodifizierte die für den Seeverkehr nötigsten Bestimmungen. An den wichtig- 
sten Handelsplätzen wurden Konsulate ins Leben gerufen, welche die Interessen des 
heimatlichen Handels zu schützen hatten. Zur Erleichterung des Geldverkehres wurden 
Banken errichtet. Den stärksten Stoß erhielt die Handelssuprematie Venedigs durch 
) Der Ooosolst äsl mar stammt aus Barcelona (14. Jahrhundert). — G. M.
	        
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