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8. Frankfurt a. M. als Handelsplatz einst und jetzt.
menden, und 4 reformierten, den Nachkommen eben jener eingewanderten Niederländer
und Franzosen. Das Jahr 1707 also ist das Geburtsjahr der Frankfurter
Handelsvertretung.
Die Tätigkeit der Deputierten, die nach wie vor als Börsenvorsteher die Börsenverwaltung
führten, bestand zunächst in der Abgabe von Gutachten über Handelsgebräuche,
Parere genannt. Die Parere erfreuten sich hohen Ansehens; sogar der
Kaiser Karl VI. wandte sich 1710 wegen Erstattung eines solchen Pareres an den
hiesigen Rat. Aber weit darüber hinaus erstreckte sich ihr Wirken: Auf dem Gebiet
der Rechtspflege veranlaßten sie den Erlaß einer Wechselordnung, sie erstrebten
die Schaffung eines Handelsgesetzbuches und die Einrichtung eines Handelsgerichts;
auf dem Gebiet der Schiffahrt sehen wir sie im Kampf mit den Stapelrechten
der Städte Mainz und Köln, um die freie Schiffahrt nach den Niederlanden, dem
Oberrhein und Neckar. Sie richteten, wie später auch die Handelskammer, regelmäßige
Fahrten nach den Haupthandelsplätzen ein, subventionierten die Schiffer und
hielten wie in Köln zeitweilig einen besonders angestellten Agenten. Wichtiger noch
war für Frankfurt der Landverkehr. Die alten Handelsstraßen aus allen Teilen
Deutschlands trafen hier strahlenförmig zusammen. Frankfurt war der wichtigste
Niederlage- und Durchgangsplatz für den deutschen Handel und den Zwischenhandel
zwischen England, Holland, Frankreich, der Schweiz, Italien, Norddeutschland und
dem östlichen Europa. Diesen ganzen Verkehr, der allein durch Frankfurter Spediteure
besorgt wurde, zu organisieren, ihn vor Zöllen und Abgaben und allerhand
Schikanen kleiner und großer Potentaten zu bewahren, waren die Börsenvorsteher
eifrig und mit Erfolg bestrebt. Die gewaltigste Arbeit aber haben sie auf dem
Gebiete des Münzwesens geleistet. Damals war in den deutschen Ländern
infolge Ausprägung minderwertiger Scheidemünzen durch die Territoriacherren eine
trostlose Münzverschlechterung und Münzverwirrung eingerissen. Die Börsenvorsteher
erstrebten die Herstellung eines einheitlichen Münzfußes für ganz Deutschland,
ein Wunsch, der bei der Schwäche der Reichsgewalt damals unerfüllt geblieben ist.
Um aber wenigstens den Frankfurter Platz von der Verwirrung freizuhalten, hatten
die Kaufleute schon frühzeitig im Wege der Vereinbarung untereinander diejenigen
Münzsorten und ihren Kurs festgestellt, die im Wechselverkehr Zahlungskraft besitzen
sollten. In der Aufrechterhaltung dieser Frankfurter Währung sahen die
Börsenvorsteher ihre hauptsächlichste Aufgabe. Mit peinlichster Sorge und zäher
Energie, aber auch mit berechtigtem Stolz wachten sie darüber, daß das große Ansehen
des Frankfurter Handelsstandes und der Frankfurter Börse hochgehalten und
unangetastet bewahrt wurde. Von staatlichen Einmischungen hielten sie, im Vertrauen
auf die eigene Kraft, nicht viel. Schon 1685 hatten Frankfurter Kaufleute
dem hiesigen Rat gesagt: „Freiheit ist die Seele der Handlung, und müssen da alle
politischen und sonst Staatsmaximen weichen, denn wo man suchet der Handlung
solche Termine)« zu setzen, da ist es gar bald um sie getan."
In die Stürme der Napoleonischen Kriegszeit führt uns die Gründung der
Handelskammer. Karl Maria von Dalberg, Fürstprimas des Rheinbundes,
war Herr von Frankfurt geworden. Es ist eine Pflicht der Dankbarkeit, heute
des Gründers der Handelskammer zu gedenken, dem die nationale Geschichtsschreibung
vielleicht nicht volle Gerechtigkeit hat widerfahren lassen. Einsichtig, vorurteilsfrei,
in alle Details des Regierungsapparates eindringend, ein „liebreicher Menschenfreund",
wie Goethes Mutter ihn nannte, hat er in der kurzen Zeit seines Herrscherdaseins
viel Gutes zu wirken verstanden. Er war es, der vor 100 Jahren die Börsenvorsteher
in die „Fürstlich Primatische Handelskammer" umwandelte, ihnen das
Ansehen und den Glanz einer staatlichen Behörde gab und seinen ersten Minister, den
Grafen Beust, an ihre Spitze stellte. Vor den Gewaltmaßregeln Napoleons ver-