Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

98  Zweiter  Teil.  Handel.  III.  Zur  Geschichte  von  Handel  und  Industrie  rc.

Ferme  Gdndrale)  hatte  der  Anbau  und  die  Fabrikation  des  Tabaks  im  Unter-Elsatz.
seit  einem  Jahrhundert  eine  enorme  Entwickelung  genommen.  Die  jährliche  Ernte
des  Unter-Elsaß  wurde  damals  auf  130—180  000  dz  geschätzt.  Etwa  zwei  Drittel
wurden  im  Bezirke  verarbeitet,  der  Rest  in  Blättern  exportiert.  Die  Zahl  der
Fabriken  vor  der  Revolution  wird  von  Laumond  für  Strahburg  allein  auf  ca.  72
mit  ca.  6000  beschäftigten  Personen  angegeben.  Im  Jahre  1802  bestanden  in  Straßburg ­
  noch  31,  im  übrigen  Bezirk  8  Fabriken,  wozu  18  Tabakmühlen  kamen.  Dieser
blühende  Erwerbszweig  sollte  bald  fiskalischen  Einschränkungen  unterworfen  werden,
die  sich  immer  weiter  ausdehnten,  um  schließlich  zur  Verstaatlichung  des  Handels  und
der  Fabrikation  zu  führen.  Schon  im  Jahre  1804  erblickte  die  Handelskammer  in
der  damaligen  Fabriksteuer  eine  Maßregel,  die  geeignet  war,  die  Fabrikation  langsam
zu  ruinieren  und  das  Monopol  vorzubereiten.  Sie  beklagte  die  allmähliche  Auswanderung ­
  dieser  Industrie  über  den  Rhein  und  den  Verlust  des  früher  so  blühenden
Exportes  nach  der  Schweiz  und  nach  Norddeutschland  an  Baden.  Ungeachtet  aller
Klagen  und  Beschwerden  des  Straßburger  Handels  wurde  durch  Kaiserliches  Dekret
vom  29.  Dezember  1810  der  „Rdgie  des  droits  rdunis“  das  ausschließliche  Recht
des  Ankaufes  von  Tabakblättern,  der  Herstellung  und  des  Verkaufes  von  Tabakfabrikaten ­
  übertragen  und  so  dem  Straßburger  Handel  ein  Schlag  zugefügt,  welcher
noch  jahrelang  nachwirkte.  Der  im  Jahre  1816  wieder  gestattete  Handel  mit  Rohtabak ­
  zur  Ausfuhr  vermochte  diesen  Geschäftszweig  nicht  zu  neuem  Leben  zu  erwecken.
Auch  ein  anderer  bedeutender  Exportartikel  des  Elsasses,  der  Hanf,  wurde
in  jener  Zeit  durch  eine  kurzsichtige  Maßregel  des  Staates  schwer  betroffen.  Seit  1792
war  die  Ausfuhr  dieses  Artikels  verboten,  unter  dem  Vorwände,  daß  der  Kriegsmarine ­
  dieses  wichtige  Rohmaterial  nicht  entzogen  werden  dürfe.  Dieses  Verbot
wurde  auf  die  unablässigen  dringenden  Vorstellungen  des  Straßburger  Handels  im
Jahre  1816  wiederaufgehoben,  und  von  da  ab  gewann  dieser  Geschäftszweig  eine  bedeutende ­
  Entwickelung.  Der  Elsässer  Hanf  fand  hauptsächlich  in  der  Schweiz  und  in.
Südfrankreich  großen  Absatz.
Der  Anbau  und  die  Verarbeitung  von  Krapp  (Färberröte)  hatte  seit  der  Mitte
des  18.  Jahrhunderts  im  Elsaß  eine  große  Bedeutung  gewonnen.  Im  Anfang  des
19.  Jahrhunderts  wurden  ca.  30  000  Zentner  geerntet,  welche  sowohl  roh  (getrocknet)
als  vermahlen  nach  ganz  Frankreich,  der  Schweiz  und  Deutschland  abgesetzt  wurden.
Auch  dieser  Geschäftszweig  hatte  in  jener  Zeit  unter  fiskalischen  Maßregeln  vorübergehend ­
  zu  leiden.  Hohe  Einfuhrzölle  auf  rohe  wie  auf  bedruckte  Stoffe  schädigten,
erstere  die  inländischen,  letztere  die  ausländischen  Zeugdruckereien,  und  beeinträchtigten
wesentlich  den  Absatz  des  elsässischen  Farbstoffes.
Auch  die  Ausfuhr  von  Stärke  war  zeitweilig  verboten  worden;  zahlreiche
elfässische  Fabrikanten  hatten  sich  genötigt  gesehen,  ihren  Betrieb  auf  das  rechte
Rheinufer  zu  verlegen,  von  wo  aus  sie  jetzt  der  einheimischen  Industrie  eine  schwere
Konkurrenz  bereiteten.
Seine  volle  Entfaltung  konnte  dagegen  in  jener  Zeit  der  Handel  mit  Ö  l  -
s  a  a  t  e  n  und  Ölen,  insbesondere  mit  Rapsöl,  sowie  mit  Klee-  und  Senfsamen ­
  nehmen,  der  dann  noch  längere  Zeit  hindurch  zu  den  wichtigsten  Handelszweigen ­
  Straßburgs  gehörte.
Hier  feien  schließlich  noch  die  T  u  ch  i  n  d  u  st  r  i  e  ,  welche  damals  in  Bischweiler
den  Grund  zu  ihrer  späteren  Blüte  legte,  und  der  Straßburger  Tuchhandel  genannt, ­
  welche  beide  durch  ihre  Lieferungen  an  die  Truppen  reichen  Nutzen  fanden.
Obgleich  der  Handel  in  dieser  bewegten  Zeit  des  Ersten  Kaiserreiches  in  mancher
Hinsicht  beengt,  zum  Teil  sogar  schwer  geschädigt  wurde,  so  blieb  doch  die  Erinnerung
an  jene  glänzende  Epoche  im  Geiste  des  Straßburger  Kaufmannsstandes  noch  lange
            
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