Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

12.  Aus  der  Geschichte  der  Siegerländer  Industrie.  107

Schachtöfen,  eben  den  sog.  Hochöfen  Roheisen*),  während  die  letzteren  das  Roheisen
»frischten",  d.  h.  in  Schmiedeeisen  umwandelten  und  unter  dem  Hammer  verarbeiteten. ­
  Die  Eigentümer  der  Blas-  und  Hammerhütten  bildeten  die  Massenbläser-  und
Hammerschmiedezunft;  dieser  gelang  es  im  Jahre  1555,  vom  Landesherrn,  dem
Grafen  Wilhelm  dem  Reichen  von  Nassau,  gegen  Zahlung  von  2100  Gulden
die  Zusicherung  zu  erhalten:  „daß  er  und  seine  Erben  hinfüro  und  bis  zu  den  ewigen
Tagen  den  Hütten-,  Blas-,  Gieß-  und  Schmiedehandel  (außerhalb  der  Hütten-  und
Stahlschmieden  zu  Freudenberg)  nimmermehr  betreiben,  auch  keine  neuen  Blas-,
Gießhütten  und  Hämmer  mehr  aufrichten  noch  andern  Untertanen  von  neuem  solche
aufzurichten  erlauben  wollten".
Es  ist  begreiflich,  daß  eine  derartige  Monopolisierung  dem  Gewerbe  mehr
schaden  als  nützen  mußte,  daß  sie  selbst  notwendige  technische  Verbesserungen  nicht
aufkommen  ließ  und  schließlich  geradezu  unhaltbare  Zustände  herbeiführte,  —  dies
alles  umsomehr,  als  die  Hütten-  und  Hammerordnung  von  1516  den  Betrieb  auf
bestimmte  Zeiten  im  Jahre,  auf  sog.  Reisen,  beschränkte,  weil  sonst  Mangel  an
Wasser  und  Kohlen  eintrat.  Und  zwar  stand  den  Hütten  von  Ostern  bis  Pfingsten
und  von  Michaelis  bis  Weihnachten,  im  übrigen  aber  den  Hämmern  das  Vorrecht
auf  das  Betriebswasser  zu;  außerdem  durfte  die  einzelne  Hütte  nicht  länger  als  12,
seit  1528  sogar  nicht  länger  als  8  Wochen  jährlich  arbeiten.  Roch  irrationeller  gestaltete ­
  sich  der  Betrieb  dadurch,  daß  er  nicht  auf  gemeinschaftliche  Rechnung  ging.  Vielmehr ­
  hatte  jeder  Gewerke  seine  besonderen  „Hüttentage",  an  denen  er  im  gemeinschaftlichen ­
  Hochofen  seinen  eigenen  Eisenstein  mit  seinen  eigenen  Holzkohlen  verschmelzen ­
  konnte;  dies  war  das  einzige  Brennmaterial,  das  die  privilegierten  Hütten
verwenden  durften.  Dafür  besaßen  sie  allein  das  Recht  auf  Holzkohlenfeuerung,  und
i>aran  änderte  auch  die  Hütten-  und  Hammerordnung  von  1830  nichts.
Ähnlich  lagen  die  Verhältnisse  im  Hammergewerbe.
Neben  der  Massenbläser-  und  Hammerschmiedezunft  gab  es  noch  die  Zünfte
der  Stahlmassenbläser  und  der  Stahlschmiede**);  der  Betrieb  der  Stahlhütten  und
der  Stahlhämmer  war  im  allgemeinen  ähnlich  organisiert,  wie  der  der  Eisenhütten
und  der  Eisenhämmer.
Die  Erzeugnisse  der  Siegerländer  Hochöfen  waren  wegen  ihrer  vortrefflichen
Eigenschaften  von  jeher  weit  und  breit  berühmt;  soweit  sie  nicht  im  Siegerlande  selbst
verarbeitet  wurden,  fanden  sie  namentlich  an  den  Hammerwerken  in  der  Grafschaft
Mark  willige  Abnehmer***).  Das  Halbfabrikat  ging  auch  noch  weiter,  hauptsächlich
in  das  Bergische,  und  die  Remscheider  und  Solinger  Eisen-  und  Stahlwaren  haben
seiner  Güte  nicht  in  letzter  Linie  ihren  Weltruf  zu  verdanken.  Aber  auch  das  Siegerland ­
  konnte  mit  seinen  Eisen-  und  Stahlartikeln  Ehre  einlegen;  besonders  geschätzt
waren  schon  im  12.  Jahrhundert  seine  Schmiedearbeiten,  —  soll  doch  nach  der  „Vita
Merlini“  („Leben  des  Zauberers  Merlin"),  die  um  1150  entstanden  ist,  kein  Geringerer ­
  als  Wieland  der  Schmied  seine  Kunst  „in  urbe  Sigeni  (!)“  ausgeübt  haben.
Nicht  weniger  begehrt  waren  Gußwaren,  wie  Öfen,  Poterie,  Fußboden-  und  Grabplatten, ­
  Bedarfsgegenstände  der  Eisenhämmer  u.  dergl.  Auch  Geschütze  von  anerkannter ­
  Güte  wurden  im  Siegerlande  hergestellt,  und  zwar  anfangs  aus  Schmiede-*)

  Außerdem  erbliesen  sie  Gießereiroheisen  und,  solange  es  noch  keine  Stahlhütten  im
Siegerlande  gab,  d.  h.  bis  in  das  17.  Jahrhundert  hinein,  auch  Rohstahleisen,  das  die  Stahlschmiede ­
  zu  Stahl  verarbeiteten.
**)  Die  Stahlmassenbläser  bildeten  erst  seit  1680  und  die  Stahlschmiede  erst  seit  1684
besondere  Zünfte;  vorher  gehörten  die  ersteren  zur  Massenbläser-  und  Hammerschmiedezunft
und  die  letzteren  zur  Stahlschmiede-,  Waffen-  und  Kleinschmiedezunft.
***)  Übrigens  bestand  für  Roheisen  und  Rohstahleisen  jahrhundertelang  ein  landesherrliches ­
  Ausfuhrverbot  (Kurbriefe  l).
            
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