254 Zweiter Teil. Handel. XI. Geldwesen und Kapitalismus.
der Novelle und einer im Art. 14 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
vorgesehenen Änderung ergab, unter fortlaufender Nummernfolge der Paragraphen
und Abschnitte durch das Reichsgesetzblatt bekannt zu machen. Dies ist durch die
Bekanntmachung vom 27. Mai 1908 betreffend die Fassung des Börsengesetzes
geschehen.
XI. Geldwesen und Kapitalismus.
1. Begriff und Wesen des Geldes.
Von Erwin Nasse.
Nasse, Das Geld- und Münzwesen. In: Handbuch der politischen Ökonomie. Her
ausgegeben von v. Schönberg. 4. Aufl. 1. Bd. Tübingen, H. Laupp, 1896. S. 327—329.
Geld im weiteren, rein wirtschaftlichen Sinne ist ein allgemein
beliebtes Tauschgut, welches die Funktionen sowohl eines Wertmaßstabes wie die
eines Tausch-, Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittels versieht.
Unsere gesellschaftliche Wirtschaft beruht auf zahlreichen, beständig sich er
neuernden Vergleichungen von Tauschwerten. Das Verhältnis aber verschiedener
Größen zueinander veranschaulicht man sich am leichtesten, wenn man sie mit einer
dritten, bekannten Größe vergleicht. Deshalb mußte sich überall beim Beginn der
auf Tausch und Kauf sich gründenden gesellschaftlichen Wirtschaft das Bedürfnis nach
einem Gute herausstellen, dessen Wertverhältnisse allen bekannt und das deshalb
geeignet wäre, bei Vergleichungen von Tauschwerten als Maß st ab
zu dienen. Nicht minder aber bedarf man zu einer auf Austausch von Gütern be
ruhenden Wirtschaft eines Mittels zur Übertragung der allgemeinen Be
fähigung, die verschiedensten Güter zu erwerben, (der allgemeinen Vermögensmacht)
von Person zu Person, von Ort zu Ort, aus einer Zeit in die andere. Denn die
Bedürfnisse der verschiedenen Wirtschaften entsprechen sich nicht in der Weise, daß
jede für die hinzugebenden Güter unmittelbar diejenigen Güter erlangen kann,
welche die eigenen Bedürfnisse erfüllen, und nach denen der Wirtschaftende trachtet.
Sie differieren vielmehr nach Qualität und Quantität, Zeit und Ort. Diejenigen,
welche Güter zu Markte bringen, finden Abnehmer für dieselben, die aber ihrer
seits nicht diejenigen Güter als Gegenwert geben können, nach denen der Ver
käufer trachtet, sondern andere, deren er nicht bedarf. Wenn aber auch die Be
dürfnisse der Art nach sich beim Tauschhandel begegnen, so doch nicht immer der
Größe des Bedarfs nach. Der Wert der Gütermengen, welche jeder der beiden
Tauschenden zu Markte bringt und erwerben will, ist ungleich. Oder es will und
muß der eine Teil feine Produkte sofort zu Markte bringen und verwerten, weil sie
nicht haltbar sind, oder weil aus irgendeinem anderen Grunde ihre sofortige Ver
wertung vorteilhaft erscheint, aber er wünscht erst in der Zukunft den Gegen
wert zur Befriedigung seiner Bedürfnisse zu erhalten. Der Tauschakt muß in zwei
der Zeit nach verschiedene Akte zerlegt werden. Oder endlich der Tauschende findet
auf einem Markte zwar Abnahme für seine Waren, aber nicht das Gegengut, nach
dem er trachtet, das nur an einem anderen Orte zu haben ist. Er bedarf eines
Mittels, feine Kaufbefähigung von Ort zu Ort zu übertragen. Für alle diese Fälle
lassen sich aus dem gewöhnlichen Leben die Beispiele mit Leichtigkeit finden.
Aus der Funktion des Geldes als Tauschmittel entwickelt sich die des
Zahlungsmittels. Mit dem Tausche erschöpft sich keineswegs die Menge der