2. Die Währungssysteme.
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Ausprägung auf Privatrechnung. Im Fall aber in dieser Weise die Gleich
stellung der beiden Metalle verwirklicht wird, pflegt früher oder später das eine
derselben aus der Zirkulation zu verschwinden, das andere ausschließlich oder doch
ganz überwiegend als Zahlungsmittel verwandt zu werden. Denn das Wertver
hältnis der beiden Metalle im Welthandel ist häufigen Änderungen unter
worfen gewesen, und so wie dies Verhältnis von dem im Münzwesen des betreffenden
Staates bestehenden, ein für allemal gesetzlich bestimmten abweicht, wird es vor
teilhaft, die in dem vom Münzgesetz zu niedrig angesetzten Metall ausgeprägten
Münzen einzuschmelzen und im Handel anderweitig zu verwerten, dafür das vom
Münzgesetz zu hoch angesetzte Metall herbeizuschaffen und zu Münzen des betreffenden
Staates auszuprägen. Das Münzgesetz gestattet bei der doppelten Währung jedem
zu Geldzahlungen Verpflichteten die Wahl zwischen einem gewissen Gewicht Goldes
und einem gewissen Gewicht Silber als gleichberechtigten Zahlungsmitteln für die
Erfüllung seiner Zahlungsverbindlichkeiten. Nichts ist natürlicher, als daß er das
jenige der beiden Metalle wählt, in welchem er mit den geringsten Opfern feine
Zahlungsverbindlichkeiten erfüllen kann.
Die Folgen dieses Vorgangs find nun einigermaßen verschieden, je nachdem
Gold oder Silber im Welthandel besser als in dem Münzwesen eines Staates mit
doppelter Währung zu verwerten sind.
Steigt Gold über den im Münzgesetz des Staates festgesetzten Silberpreis, so
werden Goldmünzen seltener. Indes können sie sich im »Verkehr erhalten, wenn
man sich entschließt, dieselben zu einem ihren gesetzlichen Silberwert überschreitenden
Kurse, d. h. mit einem Agio zu nehmen und zu geben. Tatsächlich herrscht in einem
Lande mit gesetzlicher Doppelwährung, solange dies Verhältnis dauert, dann die
Silberwährung. So ist es in der neueren Münzgeschichte überaus häufig gegangen.
Denn im ganzen ist im Lauf der neueren Geschichte Gold gegen Silber teurer ge
worden. Die Goldmünzen erreichten deshalb nicht selten kürzere oder längere Zeit,
nachdem das Münzgesetz das Wertverhältnis der beiden Metalle fixiert hatte, einen
Silberwert, der den gesetzlichen überstieg. Sie wurden im Verkehr selten, und man
konnte sie nur mit einem Agio erhalten. Mitunter entschloß man sich dann, um
Gold in der Zirkulation nicht zu entbehren, zu einer Änderung des Wertverhältnisses.
Entweder: man prägte die Goldmünzen von einem bestimmten Zeitpunkt an leichter
aus, zog die alten ein und prägte sie um, soweit der Privatverkehr diese gewinn
bringende Operation der Staatsregierung nicht abnahm, oder: man setzte den Wert
der bestehenden Goldmünzen im Münzsystem höher an.
Etwas anders verläuft der Vorgang, wenn die Einschmelzung der Silbermünzen
vorteilhaft wird, weil das S i l b e r im Handel zu einem günstigeren Wertverhältnis zu
verwerten ist, als in dem Münzwesen des betreffenden Staates. Die großen Silber-
münzen werden als Barrenmetalle mit Prämie für die Ausfuhr aufgekauft, die
kleinen Münzen aber können im Verkehr nicht entbehrt werden, und um ihre Ein
schmelzung und Ausfuhr zu verhindern, bleibt kaum etwas anderes übrig, als für die
kleinen Zahlungen silberne Scheidemünzen auszuprägen. Tatsächlich herrscht dann
Goldwährung; rechtlich, insofern die Prägung silberner Kurantmünzen noch ge
stattet ist, kann die Doppelwährung erhalten bleiben und bei einer Änderung des
Wertverhältnisses der beiden Metalle wieder praktisch werden.
2. Zwischenzustände zwischen den doppelten und den ein
fachen Währungen, in denen beide Metalle in unbegrenzter Menge gesetzliches
Zahlungsmittel, das eine derselben aber nur in beschränkter Menge vorhandenes
Zeichen- oder Kreditgeld ist. (In neuerer Zeit wohl hinkende Währung
genannt.) . . .
Mollat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Aufl.
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