350 Zweiter Teil. Handel. XVI. Amtliche Handelsvertretungen.
kammern bestimmt, und in diesen überwiegen als Mitglieder nicht die Kaufleute im
engeren Sinne, sondern die Industriellen. Sodann lehrt ein überblick über das
Arbeitsgebiet des Deutschen Handelstags, daß von ihm ebensowenig die auf die
Industrie wie die auf den Handel bezüglichen Angelegenheiten vernachlässigt werden,
mag auch in früheren Jahrzehnten dies oder jenes Versäumnis (z. V. betreffs
Arbeiterversicherung) begangen worden sein. Schließlich ist auch in den meisten Angelegenheiten,
welche die wirtschaftlichen Körperschaften beschäftigen, eine Scheidung
der industriellen und kommerziellen Interessen gar nicht möglich. Wie es sich als
zweckmäßig erweist, daß in den Handelskammern kraft Gesetzes Industrie und Handel
in den einzelnen Bezirken ihre gemeinsame Vertretung finden, so ist es auch für
den Deutschen Handelstag ein besonderer Vorzug, daß er die das ganze Reich umfassende
Vertretung der genannten beiden Berufszweige darstellt.
Die Vollversammlungen des Deutschen Handelstags finden in der
Regel nur einmal jährlich statt und pflegen von etwa 300 Personen besucht zu werden.
Beide Umstände machen es erforderlich, in der Auswahl der in ihnen zu erörternden
Angelegenheiten Beschränkung zu üben. Die weitaus meisten, insbesondere die für
eine Beratung in großer Versammlung minder geeigneten Angelegenheiten werden
von dem in wohlüberlegter Weise aus etwa 50 Personen zusammengesetzten Ausschuß
erledigt und der Vollversammlung nur im Geschäftsbericht unterbreitet, zu dem
Bemerkungen gemacht werden können. Zur Vorbereitung der Ausschußsitzungen und
Vollversammlungen wurden früher nur in einzelnen besonderen Fällen Kommissionen
eingesetzt. Seit Jahren hat sich aber die Tätigkeit des Deutschen Handelstags
derart gesteigert, daß neben solchen Sonderkommissionen eine Reihe ständiger Kommissionen
eingerichtet werden mußte. In diesen Kommissionen vollzieht sich jetzt ein
großer Teil der Arbeit des Deutschen Handelstags unter hingebender und lebhafter
Beteiligung seiner Mitglieder.
Während die Vertretungskörperschaften für das Handwerk von Reichs wegen
errichtet sind, sind diejenigen für Industrie und Handel wie auch für die Landwirtschaft
Sache der Einzelstaaten. Es bestehen die Handelskammern auf der Grundlage eines
preußischen Gesetzes, eines sächsischen Gesetzes usw. Aus diesem Grunde kommt für
den Deutschen Handelstag ein amtlicher Charakter, mag man den für wünschenswert
halten oder nicht, n i ch t in Frage. Er ist ein freier Verband gesetzlicher Körperschaften.
Gleichwohl wird er natürlich auch von den Behörden anerkannt und in
Anspruch genommen. Wie die erste Vollversammlung des Deutschen Handelstags in
Heidelberg im Auftrag des Großherzogs von Baden vom Präsidenten des badischen
Handelsministeriums mit einer trefflichen Rede*) begrüßt wurde, so wird der Deutsche
*) Aus Weizels Rede mögen zwei Stellen nach Gensel, Der Deutsche Handelstag
in seiner Entwickelung und Tätigkeit 1861—1901. Berlin, Carl Heymanns Verlag, 1902.
S- 4 hier Platz finden:
„Ein reiches Gebiet der Tätigkeit liegt vor Ihnen; Sie werden Ihre Aufgabe lösen,
weil Sie derselben sich klar bewußt sind. Wohl werden sich auch Ihnen große Schwierigkeiten
in den Weg stellen, denn wo es sich um Interessen handelt, liegt der Widerstreit derselben
sehr nahe. Eine ruhige und objektive Vorprüfung aller wichtigeren Fragen, ein offener
gegenseitiger Austausch der Überzeugungen wird aber wohl manches Vorurteil, manches Mißverständnis
und vorgefaßte Meinungen beseitigen und auf eine Übereinstimmung der Ansichten
hinwirken. Und wo dies oft kaum erreichbar erscheint, da wird die Liebe zum gemeinsamen
großen Ganzen der Leitstern sein, der Sie den rechten Weg führt. So werden
gewiß die Interessen des deutschen Handelsstandes eine Vertretung finden, der es an Erfolg
nicht fehlt.
Lassen Sie mich aber noch eine weitere und wohl von allen die schönste Hoffnung
aussprechen, die ich an den Bestand und das Gedeihen des Handelstages so gerne geknüpft