Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

368  Dritter  Teil.  Industrie.  I.  Allgemeines  und  Grundsätzliches.

machen  und  ausschließlich  für  die  Organisation  einer  geradezu  idealen  Arbeiterfürsorge ­
  und  die  Förderung  gemeinnütziger  Zwecke  überhaupt  wirksam  werden  zu  lassen.
Hier  handelte  es  sich  also  nicht  darum,  einer  Erwerbsunternehmung  schlecht  und  recht
eine  Wohlfahrtseinrichtung  anzuhängen,  sondern  die  ganze  Unternehmung  selbst  ist
in  eine  Wohlfahrtseinrichtung  umgestaltet  worden.  Den  Arbeitern  fallen  fast  alle
Vorteile  zu,  welche  einst  von  der  Entwicklung  der  Arbeiter-Produktivgenossenschaften
erwartet  wurden,  sie  bleiben  aber  vor  den  Gefahren  bewahrt,  an  welchen  die  meisten
Arbeiter-Produktivgenossenschaften  gescheitert  sind.  Das  Verdienst  dieser  ganz  eigenartigen ­
  Schöpfung  gebührt  vor  allem  Professor  vr.  Abbe,  der  nicht  nur  durch  seine
theoretischen  Arbeiten  die  beispiellose  technische  Leistungsfähigkeit  der  Fabrik  auf  dem
Gebiete  der  Mikroskopkonstruktionen  begründet,  sondern  mit  seinem  humanitären
Idealismus  auch  die  Befreiung  der  Fabrik  von  privatkapitalistischen  Interessen  durchgesetzt ­
  hat.
Es  fällt  schwer,  die  vielseitige  und  originelle  Wirksamkeit  Abbes  als  großindustriellen
  Arbeitgebers  in  wenigen  Worten  zusammenzufassen.  Er  hat  die  tägliche
Arbeitszeit  von  11%  allmählich  auf  8  Stunden  herabgesetzt,  er  hat  Löhne  von  respektabler ­
  Höhe  zugestanden,  alle  in  die  Woche  fallenden  Feiertage  entlohnt,  sechs
Tage  des  jedem  Arbeiter  bewilligten  zwölftägigen  Urlaubs  im  Jahre  voll  bezahlt,
er  hat  die  Krankenversicherung,  das  Pensionswesen,  die  Fürsorge  für  Witwen  und
Waisen  und  ganz  besonders  die  Arbeitslosenversicherung  durch  Gewährung  einer
hohen  Abgangsentschädigung  in  idealer  Weise  ausgebildet,  er  hat  Arbeitervertretungen
und  Gewinnbeteiligung,  Fabrikbäder  und  Arbeiterwohnungen,  mustergültige  technische ­
  und  allgemeine  Bildungsgelegenheiten  geschaffen.  Er  hat  namentlich  das  ganze
Arbeitsverhältnis  zugunsten  des  Arbeiters  in  einer  Art  stabilisiert,  die  bis  jetzt  erst  in
einigen  öffentlichen  Betrieben  annähernd  versucht  worden  ist.  Immerhin  finden
sich  manche  der  von  Abbe  getroffenen  Einrichtungen  auch  in  anderen  Unternehmungen
vor.  Was  sich  anderwärts  aber  kaum  nachweisen  läßt,  das  ist  der  Geist,  die  Gesinnung, ­
  aus  der  heraus  diese  Institutionen  geschaffen  und  verwaltet  worden  sind.
Für  Abbe  kam  es  weder  darauf  an,  durch  milde  Spenden  Wohltätigkeit  zu  üben,  noch
durch  geschäftlich  gut  rentierende  Wohlfahrtseinrichtungen  feine  Arbeiter  in  größere
Abhängigkeit  zu  versetzen.  Mit  Geringschätzung  und  Ironie  spricht  er  von  derartigen
Bestrebungen:  „Der  moralisierende  Fabrikherr  oder  Betriebsleiter,  der  sich  dafür
berufen  hält,  Ehrbarkeit  und  Staatswohl  —  und  was  er  von  seinem  besonderen
Standpunkte  aus  just  dazu  zu  rechnen  für  gut  findet  —  zu  befördern,  nicht  nur  durch
das  eigene  gute  Beispiel  und  durch  den  berechtigten  Einfluß,  den  persönliches  Ansehen,
wenn  er  solches  hat,  in  seinem  Kreise  ihm  gewähren  mag,  sondern  auch  mit  der
Peitsche  angedrohter  Wirtschaftsnachteile,  ist  in  meinen  Augen  eine  sozial  gemeinschädliche ­
  Figur."  Rechte,  nicht  Wohltaten,  Gerechtigkeit,  nicht  Barmherzigkeit  und
Mitleid,  bilden  die  Leitsterne  seiner  sozialen  Praxis.  Freie,  selbstbewußte,  unabhängige, ­
  beruflich  und  menschlich  hochstehende  und  leistungsfähige  Männer  will  er
heranziehen.  Sein  ganzes  Sinnen  und  Trachten  konzentriert  sich  in  dem  Problem,
„eine  wirkliche  und  dauernde  Hebung  der  Rechtslage  der  von  industriellen  Unternehmungen ­
  abhängigen  Personen  in  ihrem  Verhältnisse  zum  Unternehmer  und  seinen
Organen  nach  der  persönlichen  und  wirtschaftlichen  Seite  hin  zu  erzielen,  damit  die
wichtigsten  bürgerlichen  und  materiellen  Interessen  dieser  Personen  nicht  länger  der
Willkür  des  Unternehmers  und  ganz  einseitigen  Rücksichten  auf  dessen  jeweiligen
Vorteil  unterworfen  bleiben".
Wie  tief  Abbe  von  diesen  Zielen  durchdrungen  war,  beweist  am  besten  die  Tatsache, ­
  daß  er  durch  die  Verwandlung  der  Zeiß-Werke  in  eine  „Stiftung"  alles,  was

3000  Arbeiter,  in  den  Filialen  ca.  330  Personen  und  das  Glaswerk  (Firma  Schott  &  Gen.)
ca.  lOOj  Beamte  und  ca.  1200  Arbeiter.  (Freundliche  Mitteilung  der  Verwaltung.)  —  G.  M
            
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