424 Dritter Teil. Industrie. III. Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung rc.
Landesversicherungsanstalten im wesentlichen aus die den Ausschüssen vorbehaltenen
Aufgaben beschränkt. Den überwiegend aus öffentlichen Beamten zusammengesetzten
Vorständen dieser Versicherungsträger ist die laufende Verwaltung übertragen
worden.
Die für die Unfall- und die Invalidenversicherung ins Leben gerufenen Ein
richtungen, deren Durchführung meine beiden Amtsvorgänger Dr. Bödiker und
Gaebelso glücklich die Wege ebneten, haben sich in ihren Grundlinien, als Ganzes
durchaus bewährt. Daß sie Änderungen erfahren würden, war vorauszusehen. Wie
sich die soziale Fürsorge selbst in ihrer weiteren Ausbildung der wechselnden, immer
neuen Gestaltung des Volkslebens anpassen muß, können auch die zu ihrer Durch
führung bestimmten Einrichtungen nicht endgültige und unwandelbare sein. So
wurden schon unter der sachkundigen Führung des auf sozialpolitischem Gebiete ver
dienten Grafen v. Posadowsky manche Bestimmungen der Versicherungsgesetze
zeitgemäß verbessert und ergänzt. Aber in seinem Kern hat sich der stolze Bau fest
und stark erwiesen. Er verdient es, daß seine Mauern noch viele Geschlechter unseres
Volkes schützend umgeben.
Wer heute die Beteiligung der Unternehmer an der Durchführung unserer
beiden Versicherungszweige überblickt, muß anerkennen, daß die hochgespannten Er
wartungen des Gesetzgebers nicht getäuscht worden sind. Willig haben die Arbeit
geber, auch solche, denen es nicht immer leicht war, die Lasten der Versicherung
getragen. Für die, welche auch ihre Person in den Dienst der Unfall- und der
Invalidenversicherung stellten, wurde die oft mühevolle ehrenamtliche Tätigkeit zu
einer gern und freudig geübten Pflicht. Die gesetzlich zugelassene Entschädigung der
berufsgenossenschaftlichen Organe für Zeitverlust ist nur in verhältnismäßig be
schränktem Umfang und fast durchweg in angemessener Höhe beansprucht worden.
Aber noch weitergehend ist der Opfersinn der Unternehmer angeregt worden.
Viele von ihnen sind hochherzig darauf bedacht gewesen, die Arbeiterfürsorge frei
willig weit über ihren gesetzlichen Rahmen auszudehnen. Es war dies eine der
erfreulichen Begleiterscheinungen der neuen Gesetzgebung, zu welchen neben der
sozialen Betätigung staatlicher und kommunaler Verbände auch das reiche gemein
nützige Wirken unserer Zeit zum Wohle der ärmeren Volksschichten gerechnet werden
muß. Die Arbeiterversicherung, die so vielem eine neue Richtung gab, wurde in
Wahrheit eine sozialpolitische Schule für die Nation.
Es war kein Widerspruch mit dem ehrenamtlichen Aufbau der Berufsgenossen
schaften, daß bei der immer wachsenden Last der Geschäfte ein Teil der ursprünglich
den ehrenamtlichen Organen vorbehaltenen Tätigkeit auf Beamte dieser Ver
sicherungsträger überging. Ihre Ausbildung ist zum wesentlichen Teil wieder ein
Verdienst der Berufsgenossenschaften. Die Unterstützung der meist bewährten, in
ihren Spitzen hervorragend geschäftskundigen Beamten wurde im allgemeinen nur
so weit in Anspruch genommen, als es die Leiter großer Verwaltungen tun müssen,
welche nicht den Überblick über das Ganze in ermüdender Kleinarbeit verlieren
wollen.
In den Berufsgenossenschaften hoffte Fürst Bismarck noch für andere
soziale und politische Aufgaben feste Stützpunkte zu gewinnen. Zwar sind diese Ver
sicherungsträger zu neuen sozialen Arbeiten nicht mehr berufen worden. Aber in
ihrer Bedeutung für die innere Festigung des Reichs hat des Kanzlers scharfer Blick
sich nicht getäuscht. Die Arbeit in den Berufsgenossenschaften hat die Unternehmer
über das soziale Gebiet hinaus eng zusammengeschlossen und ein erfreuliches Bewußt
sein der Interessengemeinschaft unter ihnen wachgerufen. Die in diesen Selbstver-
waltungskörpern lebenden schaffenden Kräfte haben in den verschiedenen berufsge
nossenschaftlichen Verbänden den vom Fürsten Bismarck erwogenen Plan eines