Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

424 Dritter Teil. Industrie. III. Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung rc. 
Landesversicherungsanstalten im wesentlichen aus die den Ausschüssen vorbehaltenen 
Aufgaben beschränkt. Den überwiegend aus öffentlichen Beamten zusammengesetzten 
Vorständen dieser Versicherungsträger ist die laufende Verwaltung übertragen 
worden. 
Die für die Unfall- und die Invalidenversicherung ins Leben gerufenen Ein 
richtungen, deren Durchführung meine beiden Amtsvorgänger Dr. Bödiker und 
Gaebelso glücklich die Wege ebneten, haben sich in ihren Grundlinien, als Ganzes 
durchaus bewährt. Daß sie Änderungen erfahren würden, war vorauszusehen. Wie 
sich die soziale Fürsorge selbst in ihrer weiteren Ausbildung der wechselnden, immer 
neuen Gestaltung des Volkslebens anpassen muß, können auch die zu ihrer Durch 
führung bestimmten Einrichtungen nicht endgültige und unwandelbare sein. So 
wurden schon unter der sachkundigen Führung des auf sozialpolitischem Gebiete ver 
dienten Grafen v. Posadowsky manche Bestimmungen der Versicherungsgesetze 
zeitgemäß verbessert und ergänzt. Aber in seinem Kern hat sich der stolze Bau fest 
und stark erwiesen. Er verdient es, daß seine Mauern noch viele Geschlechter unseres 
Volkes schützend umgeben. 
Wer heute die Beteiligung der Unternehmer an der Durchführung unserer 
beiden Versicherungszweige überblickt, muß anerkennen, daß die hochgespannten Er 
wartungen des Gesetzgebers nicht getäuscht worden sind. Willig haben die Arbeit 
geber, auch solche, denen es nicht immer leicht war, die Lasten der Versicherung 
getragen. Für die, welche auch ihre Person in den Dienst der Unfall- und der 
Invalidenversicherung stellten, wurde die oft mühevolle ehrenamtliche Tätigkeit zu 
einer gern und freudig geübten Pflicht. Die gesetzlich zugelassene Entschädigung der 
berufsgenossenschaftlichen Organe für Zeitverlust ist nur in verhältnismäßig be 
schränktem Umfang und fast durchweg in angemessener Höhe beansprucht worden. 
Aber noch weitergehend ist der Opfersinn der Unternehmer angeregt worden. 
Viele von ihnen sind hochherzig darauf bedacht gewesen, die Arbeiterfürsorge frei 
willig weit über ihren gesetzlichen Rahmen auszudehnen. Es war dies eine der 
erfreulichen Begleiterscheinungen der neuen Gesetzgebung, zu welchen neben der 
sozialen Betätigung staatlicher und kommunaler Verbände auch das reiche gemein 
nützige Wirken unserer Zeit zum Wohle der ärmeren Volksschichten gerechnet werden 
muß. Die Arbeiterversicherung, die so vielem eine neue Richtung gab, wurde in 
Wahrheit eine sozialpolitische Schule für die Nation. 
Es war kein Widerspruch mit dem ehrenamtlichen Aufbau der Berufsgenossen 
schaften, daß bei der immer wachsenden Last der Geschäfte ein Teil der ursprünglich 
den ehrenamtlichen Organen vorbehaltenen Tätigkeit auf Beamte dieser Ver 
sicherungsträger überging. Ihre Ausbildung ist zum wesentlichen Teil wieder ein 
Verdienst der Berufsgenossenschaften. Die Unterstützung der meist bewährten, in 
ihren Spitzen hervorragend geschäftskundigen Beamten wurde im allgemeinen nur 
so weit in Anspruch genommen, als es die Leiter großer Verwaltungen tun müssen, 
welche nicht den Überblick über das Ganze in ermüdender Kleinarbeit verlieren 
wollen. 
In den Berufsgenossenschaften hoffte Fürst Bismarck noch für andere 
soziale und politische Aufgaben feste Stützpunkte zu gewinnen. Zwar sind diese Ver 
sicherungsträger zu neuen sozialen Arbeiten nicht mehr berufen worden. Aber in 
ihrer Bedeutung für die innere Festigung des Reichs hat des Kanzlers scharfer Blick 
sich nicht getäuscht. Die Arbeit in den Berufsgenossenschaften hat die Unternehmer 
über das soziale Gebiet hinaus eng zusammengeschlossen und ein erfreuliches Bewußt 
sein der Interessengemeinschaft unter ihnen wachgerufen. Die in diesen Selbstver- 
waltungskörpern lebenden schaffenden Kräfte haben in den verschiedenen berufsge 
nossenschaftlichen Verbänden den vom Fürsten Bismarck erwogenen Plan eines
	        
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