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exakte Forschung seien, und ohne die man keinen
Schritt tun könne — es sollten die Sozialwissenschaf
ten zu Darstellungen der historischen Tatsachen eines
jeden Gebiets werden und alles übrige etwa den Cha
rakter jener Bemerkungen annehmen, die die Histori
ker schon immer ihren Erzählungen hinzugefügt
hatten. So definiert man vielleicht am besten den
ursprünglichen Standpunkt jener Männer, deren
Werke im Zentrum der Bewegung stehen, obgleich
es natürlich nicht möglich ist, das Wollen und Stre
ben einer so großen Kichtung, in der sich so viel
Verschiedenes mischte, in einen Satz zu fassen.
Wichtig ist für uns vor allem, daß auch diese
Eichtung sich als etwas Neues fühlte, und daß sie
tabula rasa machen wollte mit dem Vorhandenen.
Dieses Vorhandene erschien ihr völlig unwissen
schaftlich, kaum ernster Betrachtung wert und sie
zeigte alle Lust, von ihrem Auftreten erst die Existenz
der Sozialwissenschaften zu datieren. Wiederum
ging niemand auf den Sinn der Vorgänger ein,
wiederum verurteilte» man sie lediglich auf Grund
gewisser allgemeiner Prinzipien oder allgemeiner
Schlagworte. Das zeigte sich söhr bald innerhalb der
historischen Schule der Jurisprudenz. Savigny und
Eichhorn usw. hatten freilich ihre Vorgänger. Nie
mals hatte der Sammler juristischen Materials ge
fehlt und niemals hatte er viel von der Bechts-
theorie, von der Theorie des Bechtsphänomens, ge
halten — natürlich, denn beide Aufgaben haben me
thodisch sehr wenig gemein und beide Aufgaben
appellieren an ganz verschiedene Typen von Men