Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

56  Zweiter  Teil.  Handel.  II.  Der  Handel  im  allgemeinen.

zu  Land  zieht.  Je  mehr  die  Bevölkerung  eines  Landes  zunimmt,  und  je  mehr
sich  seine  Verkehrsmittel  vervollkommnen,  um  so  größer  wird  das  Übergewicht  des
seßhaften  Handels.  In  den  früheren  Stadien  der  wirtschaftlichen  Entwicklung  aber
hatte  der  Wanderhandel,  mochte  er  in  größerem  Maßstabe  auf  Märkten  oder  Messen
oder  von  vereinzelten,  meistens  kleinen  Unternehmern  als  Hausierhandel  betrieben ­
  werden,  eine  verhältnismäßig  große  Bedeutung,  und  auch  jetzt  noch  spielt
z.  V.  in  den  weniger  bevölkerten  Gebieten  des  amerikanischen  Westens  der  „Pedler"
und  in  Sibirien  der  russische  Wanderhändler  eine  ganz  andere  Rolle  als  der  so  vielgeplagte ­
  Hausierer  in  Deutschland.  —  Sowohl  wegen  der  einstigen  größeren  Bedeutung ­
  des  Wanderhandels  als  überhaupt  wegen  der  geringeren  Ausbildung  der
Arbeitsteilung  bestand  früher  eine  engere  Verschmelzung  des  Handels  mit  dem  Transportwesen. ­
  Auch  wenn  der  Kaufmann  nicht  selbst  mit  durch  das  Land  zog,  mußte
er  doch  meistens  selbst  für  die  materielle  Beförderung  seiner  Waren  sorgen  und  die
Transportmittel  stellen,  da  sich  die  Abnehmer  vielfach  passiv  verhielten  und  nur
ihnen  vorgeführte  Waren  kauften.  Gerade  der  Großhandel  und  namentlich  der  auswärtige ­
  muhte  daher  den  Transport  selbst  organisieren.  So  entstand  für  den  internationalen ­
  Landverkehr  der  große  Karawanenhandel;  zur  See  aber  bildete
sich  die  enge  Verbindung  des  Handels  mit  der  Schiffahrt  aus,  die  auch  gegenwärtig
durch  die  wirtschaftliche  Arbeitsteilung  noch  nicht  vollständig  aufgehoben  ist.  Denn
neben  den  Reedern  und  Dampfschiffsgesellschaften  gibt  es  auch  noch  immer  Kaufleute, ­
  die  ihre  Waren  auf  eigenen  Schiffen  befördern.  Auch  in  handelspolitischer  Beziehung ­
  steht  die  Seeschiffahrt  dem  Seehandel  so  nahe,  daß  die  Interessen  beider
Unternehmungsarten  stets  zusammen  erwogen  werden  müssen.  Im  übrigen  aber  hat
sich  das  Transportgewerbe  als  selbständiger  Zweig  der  wirtschaftlichen  Produktion
von  dem  Handelsgewerbe  abgelöst.  Es  dient  nicht  allein  dem  Handel,  sondern  auch
noch  anderen  wichtigeren  Interessen,  zumal  bei  der  enormen  Entwicklung  der  Personenbeförderung ­
  in  der  neueren  Zeit.  Doch  bleibt  es  immer  das  wichtigste  selbständige ­
  Hilfsgewerbe  des  Handels;  es  hat  die  mechanische  Arbeit  der  Warenbewegung ­
  übernommen,  während  dem  Handel  die  wirtschaftliche  Leitung  und  Lenkung ­
  derselben  vorbehalten  bleibt.  Selbst  die  lokale  Ab-  und  Zufuhr  der  Waren
von  und  zu  den  Transportanstalten  (Güterbestätterei)  ist  von  den  Kaufleuten  mehr
und  mehr  an  besondere  Unternehmer  abgegeben  worden.  Überhaupt  tritt  vielfach
zwischen  den  Kaufmann  und  die  Transportanstalt  noch  der  Speditionsunternehmer ­
  oder  Spediteur,  der  als  besonderes  Hilfsgewerbe  des  Handels  für  seine
Auftraggeber  die  Besorgung  der  richtigen  Beförderung  von  Waren  durch  Schiffe
oder  Frachtführer  übernimmt.  Seine  Dienste  sind  oft  unentbehrlich,  wenn  es  sich
um  die  Weiterführung  von  bereits  unterwegs  befindlichen  Waren  handelt,  um  die
Umladung  derselben  in  Hafenplätzen,  um  die  Verzollung  an  der  Grenze  rc.  Hilfsgeschäfte ­
  des  Handels,  die  schon  eigentlich  handelsgewerblicher  Natur,  aber  allmählich
zu  selbständigen  Spezialitäten  geworden  sind,  sind  u.  a.  der  K  o  m  m  i  s  s  i  o  n  s  h  a  n  -
d  e  l  und  das  Maklergeschäft.

3.  Die  Bedeutung  des  Handels  für  die  Volkswirtschaft.
Bon  Richard  van  der  Borght.
van  der  Borght,  Handel  und  Handelspolitik.  (Hand-  und  Lehrbuch  der  Staatswissenschaften. ­
  1.  Abt.,  16.  Bd.)  2.  Aufl.  Leipzig,  C.  L.  Hirschfeld,  1907.  S.  31—35.
Die  Dienste,  die  der  Handel  den  Herstellern  wie  den  Verbrauchern  der  Güter
leistet,  sind  zunächst  privatwirtschaftlicher  Art,  können  aber  auch  für  die  Volkswirt-
            
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