7. Nationale und soziale Pflichten des Handels.
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baren Pflichtgefühls, ihres strengen Ordnungssinnes, ihrer Wirtschaftlichkeit, — kurz
aller Eigenschaften, welche das deutsche Bürgertum befähigten, das Höchste zu voll
bringen, was ihm erreichbar war: die Begründung und jahrhundertelange Blüte
einer Fülle von Gemeinwesen aller Art, welche die ganze deutsche Kultur umgestaltet
haben. Es ist der hohe Sinn, das Verständnis für alle Pflichten einer emporsteigen
den Volksklasse.
Diese Eigenschaften sind es auch gewesen, welche die mächtigen Dome und Rat
häuser der mittelalterlichen Städte gebaut, welche die Häuser ihrer reichen Kaufleute
mit Schätzen der Kunst geschmückt haben. Sie waren es, welche die Stadttore weit
öffneten, um einem wachsenden Strome der Bildung Eingang zu schaffen, und welche
endlich als letzte Errungenschaft zur Durchführung der Kirchenresormation rasch und
freudig das meiste beitrugen.
^ Dann aber kam die Zeit des Absolutismus, der mit Hilfe seiner Beamten und
Soldaten die Staatsbildung vollzog. In Deutschland verschwand das Bürgertum
größtenteils im Schatten dieser herrschenden Mächte, während das englische und
vollends das holländische Bürgertum in erster Reihe selbst an der Staatsbildung teil
nahm und daher auch dem Staate seinen Stempel mehr oder weniger aufzuprägen
vermochte. Es kam die „Verteilung der Welt", wobei der holländische, der englische
Kaufmann den Löwenanteil davontrug, während der deutsche leer ausging. Auch
ohne eigene Kolonien gelang es zwar namentlich den Kaufleuten Hamburgs und
Bremens, eine ehrenvolle Stellung in der Welt zu erringen; aber wie sie dies nur sich
selbst verdankten, so fühlten sie sich auch frei von Pflichten gegenüber jenem alten
Reiche, das sie nicht förderte noch schützte.
Diese Zeit liegt jetzt endgiltig hinter uns, und abgelaufen ist auch die Zeit, in
welcher der Monarch mit seinen Beamten und Soldaten den Staat bildete. Unsere
Gesamtheit, der deutsche Staat der Gegenwart, bedarf zu seiner Erhaltung der freien
Mitarbeit aller Bürger, und an den deutschen Handelsstand tritt jetzt mit zwingender
Gewalt die Pflicht heran, seine alten Eigenschaften zu bewähren. Gottlob sind sie
chm erhalten geblieben; nun aber ist es auch an ihm, sie in dem großen Rahmen der
Gegenwart zu betätigen, in der Heimat wie in der Fremde; und vor allem ist es an
chm, den Willen zu solcher Betätigung, das Gefühl der Pflicht gegenüber der
Gesamtheit in sich immer mehr wach werden zu lassen.
Jedes Volk bedarf zur höheren Entwickelung seiner Kultur einer möglichst
övoßen Zahl von Existenzen, die unter der Notdurft des Lebens nicht unmittelbar zu
leiden haben. Ehemals war es der Adel, dem diese Aufgabe allein oblag, und er war
sich dessen bewußt: bei allen Ausschreitungen und Torheiten, deren er sich
schuldig machte, lebte in ihm doch auch oftmals jener Geist, aus dem das Wort
"Uoblesse oblige" hervorgegangen ist. In der Gegenwart aber kann der Adel dies
Fuhreramt nicht mehr behaupten; vielmehr sind die Bürger berufen, ihn in weitem
Umfange abzulösen, vor allem die Kaufleute, deren wirtschaftliches Gedeihen durch die
Poderne Verkehrsentwickelung am meisten gefördert worden ist. Unmöglich kann der
Handelsstand eine solche Stellung behaupten, ohne das kräftige Bewußtsein eigener
öffentlicher Pflicht und Verantwortlichkeit.
Der Handelsstand ist seiner innersten Natur nach der geborene Vorkämpfer des
»L i b e r a l i s m u s", natürlich nicht der vorübergehenden Gestalt, welche der Libe
ralismus im politischen Leben Deutschlands einige Jahrzehnte lang angenommen hat,
sondern jener ewigen, unzerstörbaren Geistesrichtung, welche dem gewaltigen
Drucke der sozialen Mächte, des Staates und seines Beamtentums, die Kraft der
steien Persönlichkeit entgegensetzt, jener Geistesrichtung, ohne welche auch der Staat
vicht bestehen kann. Aber die notwendige Voraussetzung für die Betätigung dieses
Mollat, Volkswirtschaftliches Suellenbuch. 4. Ausl. g