Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

7. Nationale und soziale Pflichten des Handels. 
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baren Pflichtgefühls, ihres strengen Ordnungssinnes, ihrer Wirtschaftlichkeit, — kurz 
aller Eigenschaften, welche das deutsche Bürgertum befähigten, das Höchste zu voll 
bringen, was ihm erreichbar war: die Begründung und jahrhundertelange Blüte 
einer Fülle von Gemeinwesen aller Art, welche die ganze deutsche Kultur umgestaltet 
haben. Es ist der hohe Sinn, das Verständnis für alle Pflichten einer emporsteigen 
den Volksklasse. 
Diese Eigenschaften sind es auch gewesen, welche die mächtigen Dome und Rat 
häuser der mittelalterlichen Städte gebaut, welche die Häuser ihrer reichen Kaufleute 
mit Schätzen der Kunst geschmückt haben. Sie waren es, welche die Stadttore weit 
öffneten, um einem wachsenden Strome der Bildung Eingang zu schaffen, und welche 
endlich als letzte Errungenschaft zur Durchführung der Kirchenresormation rasch und 
freudig das meiste beitrugen. 
^ Dann aber kam die Zeit des Absolutismus, der mit Hilfe seiner Beamten und 
Soldaten die Staatsbildung vollzog. In Deutschland verschwand das Bürgertum 
größtenteils im Schatten dieser herrschenden Mächte, während das englische und 
vollends das holländische Bürgertum in erster Reihe selbst an der Staatsbildung teil 
nahm und daher auch dem Staate seinen Stempel mehr oder weniger aufzuprägen 
vermochte. Es kam die „Verteilung der Welt", wobei der holländische, der englische 
Kaufmann den Löwenanteil davontrug, während der deutsche leer ausging. Auch 
ohne eigene Kolonien gelang es zwar namentlich den Kaufleuten Hamburgs und 
Bremens, eine ehrenvolle Stellung in der Welt zu erringen; aber wie sie dies nur sich 
selbst verdankten, so fühlten sie sich auch frei von Pflichten gegenüber jenem alten 
Reiche, das sie nicht förderte noch schützte. 
Diese Zeit liegt jetzt endgiltig hinter uns, und abgelaufen ist auch die Zeit, in 
welcher der Monarch mit seinen Beamten und Soldaten den Staat bildete. Unsere 
Gesamtheit, der deutsche Staat der Gegenwart, bedarf zu seiner Erhaltung der freien 
Mitarbeit aller Bürger, und an den deutschen Handelsstand tritt jetzt mit zwingender 
Gewalt die Pflicht heran, seine alten Eigenschaften zu bewähren. Gottlob sind sie 
chm erhalten geblieben; nun aber ist es auch an ihm, sie in dem großen Rahmen der 
Gegenwart zu betätigen, in der Heimat wie in der Fremde; und vor allem ist es an 
chm, den Willen zu solcher Betätigung, das Gefühl der Pflicht gegenüber der 
Gesamtheit in sich immer mehr wach werden zu lassen. 
Jedes Volk bedarf zur höheren Entwickelung seiner Kultur einer möglichst 
övoßen Zahl von Existenzen, die unter der Notdurft des Lebens nicht unmittelbar zu 
leiden haben. Ehemals war es der Adel, dem diese Aufgabe allein oblag, und er war 
sich dessen bewußt: bei allen Ausschreitungen und Torheiten, deren er sich 
schuldig machte, lebte in ihm doch auch oftmals jener Geist, aus dem das Wort 
"Uoblesse oblige" hervorgegangen ist. In der Gegenwart aber kann der Adel dies 
Fuhreramt nicht mehr behaupten; vielmehr sind die Bürger berufen, ihn in weitem 
Umfange abzulösen, vor allem die Kaufleute, deren wirtschaftliches Gedeihen durch die 
Poderne Verkehrsentwickelung am meisten gefördert worden ist. Unmöglich kann der 
Handelsstand eine solche Stellung behaupten, ohne das kräftige Bewußtsein eigener 
öffentlicher Pflicht und Verantwortlichkeit. 
Der Handelsstand ist seiner innersten Natur nach der geborene Vorkämpfer des 
»L i b e r a l i s m u s", natürlich nicht der vorübergehenden Gestalt, welche der Libe 
ralismus im politischen Leben Deutschlands einige Jahrzehnte lang angenommen hat, 
sondern jener ewigen, unzerstörbaren Geistesrichtung, welche dem gewaltigen 
Drucke der sozialen Mächte, des Staates und seines Beamtentums, die Kraft der 
steien Persönlichkeit entgegensetzt, jener Geistesrichtung, ohne welche auch der Staat 
vicht bestehen kann. Aber die notwendige Voraussetzung für die Betätigung dieses 
Mollat, Volkswirtschaftliches Suellenbuch. 4. Ausl. g
	        
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