Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

7.  Nationale  und  soziale  Pflichten  des  Handels.

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baren  Pflichtgefühls,  ihres  strengen  Ordnungssinnes,  ihrer  Wirtschaftlichkeit,  —  kurz
aller  Eigenschaften,  welche  das  deutsche  Bürgertum  befähigten,  das  Höchste  zu  vollbringen, ­
  was  ihm  erreichbar  war:  die  Begründung  und  jahrhundertelange  Blüte
einer  Fülle  von  Gemeinwesen  aller  Art,  welche  die  ganze  deutsche  Kultur  umgestaltet
haben.  Es  ist  der  hohe  Sinn,  das  Verständnis  für  alle  Pflichten  einer  emporsteigenden ­
  Volksklasse.
Diese  Eigenschaften  sind  es  auch  gewesen,  welche  die  mächtigen  Dome  und  Rathäuser ­
  der  mittelalterlichen  Städte  gebaut,  welche  die  Häuser  ihrer  reichen  Kaufleute
mit  Schätzen  der  Kunst  geschmückt  haben.  Sie  waren  es,  welche  die  Stadttore  weit
öffneten,  um  einem  wachsenden  Strome  der  Bildung  Eingang  zu  schaffen,  und  welche
endlich  als  letzte  Errungenschaft  zur  Durchführung  der  Kirchenresormation  rasch  und
freudig  das  meiste  beitrugen.
^  Dann  aber  kam  die  Zeit  des  Absolutismus,  der  mit  Hilfe  seiner  Beamten  und
Soldaten  die  Staatsbildung  vollzog.  In  Deutschland  verschwand  das  Bürgertum
größtenteils  im  Schatten  dieser  herrschenden  Mächte,  während  das  englische  und
vollends  das  holländische  Bürgertum  in  erster  Reihe  selbst  an  der  Staatsbildung  teilnahm ­
  und  daher  auch  dem  Staate  seinen  Stempel  mehr  oder  weniger  aufzuprägen
vermochte.  Es  kam  die  „Verteilung  der  Welt",  wobei  der  holländische,  der  englische
Kaufmann  den  Löwenanteil  davontrug,  während  der  deutsche  leer  ausging.  Auch
ohne  eigene  Kolonien  gelang  es  zwar  namentlich  den  Kaufleuten  Hamburgs  und
Bremens,  eine  ehrenvolle  Stellung  in  der  Welt  zu  erringen;  aber  wie  sie  dies  nur  sich
selbst  verdankten,  so  fühlten  sie  sich  auch  frei  von  Pflichten  gegenüber  jenem  alten
Reiche,  das  sie  nicht  förderte  noch  schützte.
Diese  Zeit  liegt  jetzt  endgiltig  hinter  uns,  und  abgelaufen  ist  auch  die  Zeit,  in
welcher  der  Monarch  mit  seinen  Beamten  und  Soldaten  den  Staat  bildete.  Unsere
Gesamtheit,  der  deutsche  Staat  der  Gegenwart,  bedarf  zu  seiner  Erhaltung  der  freien
Mitarbeit  aller  Bürger,  und  an  den  deutschen  Handelsstand  tritt  jetzt  mit  zwingender
Gewalt  die  Pflicht  heran,  seine  alten  Eigenschaften  zu  bewähren.  Gottlob  sind  sie
chm  erhalten  geblieben;  nun  aber  ist  es  auch  an  ihm,  sie  in  dem  großen  Rahmen  der
Gegenwart  zu  betätigen,  in  der  Heimat  wie  in  der  Fremde;  und  vor  allem  ist  es  an
chm,  den  Willen  zu  solcher  Betätigung,  das  Gefühl  der  Pflicht  gegenüber  der
Gesamtheit  in  sich  immer  mehr  wach  werden  zu  lassen.
Jedes  Volk  bedarf  zur  höheren  Entwickelung  seiner  Kultur  einer  möglichst
övoßen  Zahl  von  Existenzen,  die  unter  der  Notdurft  des  Lebens  nicht  unmittelbar  zu
leiden  haben.  Ehemals  war  es  der  Adel,  dem  diese  Aufgabe  allein  oblag,  und  er  war
sich  dessen  bewußt:  bei  allen  Ausschreitungen  und  Torheiten,  deren  er  sich
schuldig  machte,  lebte  in  ihm  doch  auch  oftmals  jener  Geist,  aus  dem  das  Wort
"Uoblesse  oblige"  hervorgegangen  ist.  In  der  Gegenwart  aber  kann  der  Adel  dies
Fuhreramt  nicht  mehr  behaupten;  vielmehr  sind  die  Bürger  berufen,  ihn  in  weitem
Umfange  abzulösen,  vor  allem  die  Kaufleute,  deren  wirtschaftliches  Gedeihen  durch  die
Poderne  Verkehrsentwickelung  am  meisten  gefördert  worden  ist.  Unmöglich  kann  der
Handelsstand  eine  solche  Stellung  behaupten,  ohne  das  kräftige  Bewußtsein  eigener
öffentlicher  Pflicht  und  Verantwortlichkeit.
Der  Handelsstand  ist  seiner  innersten  Natur  nach  der  geborene  Vorkämpfer  des
»L  i  b  e  r  a  l  i  s  m  u  s",  natürlich  nicht  der  vorübergehenden  Gestalt,  welche  der  Liberalismus ­
  im  politischen  Leben  Deutschlands  einige  Jahrzehnte  lang  angenommen  hat,
sondern  jener  ewigen,  unzerstörbaren  Geistesrichtung,  welche  dem  gewaltigen
Drucke  der  sozialen  Mächte,  des  Staates  und  seines  Beamtentums,  die  Kraft  der
steien  Persönlichkeit  entgegensetzt,  jener  Geistesrichtung,  ohne  welche  auch  der  Staat
vicht  bestehen  kann.  Aber  die  notwendige  Voraussetzung  für  die  Betätigung  dieses
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Suellenbuch.  4.  Ausl.  g
            
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