Die Gruppe der Unentwegten
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Quantität, und das Ende vom Lied ist Verschlechterung und
Verlust von Produktivkräften und Dekadenz der Industrie“ x ).
Um hier Remedur zu schaffen, müssen: L die Umstände, welche
den Arbeiter der Gewalt des Unternehmers ausliefern, und
2. die unordentlichen Gelüste und die schmutzige Berechnung,
welche ihn treiben, sich übermäßig zu vermehren, geändert
werden. Dazu sind geeignet die Mobilisierung der Arbeit mittels
Arbeitsbörsen und die Verringerung des Gewinnes aus der Aus
beutung der Kinderarbeit.
Mit diesen Forderungen sind wir zu Molinaris Wirt
schaftspolitik, welche er in seinem Programme Economique
entwickelt, gelangt. Sie erstreckt sich auf folgende Gebiete :
Freihandel, Versicherung gegen den Krieg, Vereinfachung des Staates,
Vereinheitlichung der Märkte, Mobilisierung der Arbeit, self govern
ment und angängige Bevormundung 1 2 ).
1. Der Freihandel. Die historische Begründung des Frei
handelspostulates bei Molinari wurde oben skizziert. Molinari
faßt sie zusammen in den Satz: „Der Freihandel ist die un
entbehrliche Vorbedingung des Fortschritts der Konkurrenz,
die das Vehikel aller andern Fortschritte ist“ 3 ).
2. Versicherung gegen den Krieg. „Da der Krieg, nachdem
er produktiv gewesen, schädlich geworden ist und einen Verlust
an vitalen Kräften verursacht, welcher nicht mehr durch Er
höhung der gemeinsamen Sicherheit ausgewogen wird, so ver
langt das allgemeine und permanente Interesse des Menschen
geschlechtes die Beseitigung des Krieges“ und die Reduktion
der stehenden Heere der Kulturvölker auf ein Mindestmaß 4 ).
Molinari schlägt die Gründung einer Liga der Neutralen zur Er
haltung des Friedens unter den Kulturvölkern vor. Ihre Mis
sion bestände darin, „ihre Kräfte zu denen eines jeden durch
einen andern angegriffenen Staates, welches auch der Grund
oder der Vorwand des Angriffs sei“, zu fügen. „Die Inter
vention der Liga würde den Krieg unmöglich machen.“ Auf
diese Weise würden die Kriegsrüstungen zum großen Teil un
nütz werden. Unter dem Druck der öffentlichen Meinung
1) ibid. p. 219—220.
2 ) ibid. p. 381 ff.
3 ) ibid. p. 390.
4 ) ibid. p. 890—391.