Die Gruppe der Unentwegten
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Quantität, und das Ende vom Lied ist Verschlechterung und
Verlust von Produktivkräften und Dekadenz der Industrie“ x ).
Um hier Remedur zu schaffen, müssen: L die Umstände, welche
den Arbeiter der Gewalt des Unternehmers ausliefern, und
2. die unordentlichen Gelüste und die schmutzige Berechnung,
welche ihn treiben, sich übermäßig zu vermehren, geändert
werden. Dazu sind geeignet die Mobilisierung der Arbeit mittels
Arbeitsbörsen und die Verringerung des Gewinnes aus der Ausbeutung
der Kinderarbeit.
Mit diesen Forderungen sind wir zu Molinaris Wirtschaftspolitik,
welche er in seinem Programme Economique
entwickelt, gelangt. Sie erstreckt sich auf folgende Gebiete :
Freihandel, Versicherung gegen den Krieg, Vereinfachung des Staates,
Vereinheitlichung der Märkte, Mobilisierung der Arbeit, self government
und angängige Bevormundung 1 2 ).
1. Der Freihandel. Die historische Begründung des Freihandelspostulates
bei Molinari wurde oben skizziert. Molinari
faßt sie zusammen in den Satz: „Der Freihandel ist die unentbehrliche
Vorbedingung des Fortschritts der Konkurrenz,
die das Vehikel aller andern Fortschritte ist“ 3 ).
2. Versicherung gegen den Krieg. „Da der Krieg, nachdem
er produktiv gewesen, schädlich geworden ist und einen Verlust
an vitalen Kräften verursacht, welcher nicht mehr durch Erhöhung
der gemeinsamen Sicherheit ausgewogen wird, so verlangt
das allgemeine und permanente Interesse des Menschengeschlechtes
die Beseitigung des Krieges“ und die Reduktion
der stehenden Heere der Kulturvölker auf ein Mindestmaß 4 ).
Molinari schlägt die Gründung einer Liga der Neutralen zur Erhaltung
des Friedens unter den Kulturvölkern vor. Ihre Mission
bestände darin, „ihre Kräfte zu denen eines jeden durch
einen andern angegriffenen Staates, welches auch der Grund
oder der Vorwand des Angriffs sei“, zu fügen. „Die Intervention
der Liga würde den Krieg unmöglich machen.“ Auf
diese Weise würden die Kriegsrüstungen zum großen Teil unnütz
werden. Unter dem Druck der öffentlichen Meinung
1) ibid. p. 219—220.
2 ) ibid. p. 381 ff.
3 ) ibid. p. 390.
4 ) ibid. p. 890—391.