fullscreen: Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

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Tarif-Nr. 
Warenbenennung 
Ver 
zollungs- 
Einheit 
Zollsatz 
in 
Francs 
440 
Waren aus Aluminium, Nickel, Pakfong oder aus anderen Metallegierungen, 
vergoldet oder nicht, versilbert oder nicht, auch in Verbindung mit anderen 
gewöhnlichen Materialien 
100 kg 
300’ — 
Bijouteriewaren aus Pakfong fallen unter Tarif-Nr. 418. 
Waren dieser Taxifnummer in Verbindung mit Elfenbein, Schildpatt, Perl 
mutter, Bernstein, echtem Gagat und Seide, werden nach der Tarifklasse XXX und 
solche in Verbindung mit Edelmetallen nach ihrer Beschaffenheit wie Juwelier-und 
Bijouterie waren verzollt. 
441 
Quecksilber 
n 
85.— 
442 
Blei in Stücken und in anderer Form 
55 
5.— 
443 
Platten, Röhren, massiv gegossene Gegenstände, Kugeln, Schrot und alle ein 
fach gegossenen Gegenstände aus Blei, ohne weitere Bearbeitung, nicht gefärbt, 
nicht lackiert, nicht poliert . 
55 
12.— 
Röhren aus Blei, innen mit einer Zinnschichte überzogen (verzinnt) für 
Wasserleitungen, sowie Platten aus Blei, geteert und mit Kies bedeckt für Be 
dachung von Häusern, gehören auch unter diese Tarif-Nr. 
444 
Bleiwaren aller Art, gefärbt, lackiert oder nicht, jedoch weder vergoldet 
noch versilbert, noch in Verbindung mit anderen, höher tarifierten Materialien 
»5 
50.— 
Bleiwaren in Verbindung mit höher tarifierten Materialien werden nach dem 
mit dem höchsten Zollsätze belegten Bestandteile verzollt. Waren dieser Tarif-Nr., 
vergoldet oder versilbert, werden mit einem Zuschlag von 50% verzollt. 
445 
Zink in Blechen, Platten und anderer Form 
55 
7-50 
446 
Erzeugnisse aus Zink, gefärbt oder nicht, auch mit Reliefs oder anders ver 
ziert, in oder ohne Verbindung mit unedlen Metallen, jedoch nicht vergoldet 
und nicht versilbert 
55 
75-— 
Zinkwaren, vergoldet oder versilbert, werden mit einem Zuschlag von 50% 
verzollt. 
447 
Eisen in Stangen, Platten und Blechen, sowie Stahl, nicht fassoniert 
55 
2'50 
448 
Schienen und Schwellen aus Eisen oder Stahl .... 
55 
2'— 
449 
Eisen für Rad- und Faßreifen 
55 
3'— 
450 
Eisenblech in der Stärke von 3 mm und darunter 
55 
4-- 
Zu Tarif-Nr. 450. Gewalztes Eisen in der Stärke über 3 mm unterliegt dem 
Zolle wie Platten, nach Tarif-Nr. 447. 
451 
Fassoniertes Eisen und Stahl . . 
•55 
3 — 
Hieher gehört Bi&en in der Form von; T, I, U, V, Z u. dgl. 
452 
Weißblech und Eisenblech, verzinnt, verkupfert, verzinkt, verbleit oder bloß 
poliert oder gefärbt 
r> 
8.— 
453 
Eisen- oder Stahldraht bis zu einer Stärke von 6 mm: 
d) gewöhnlich (schwarzer) oder poliert, Stacheldraht für Zäune 
51 
8-— 
li) verzinnt, verkupfert, verzinkt oder verbleit 
n 
12'— ! 
Zu Tarif-Nr. 453 b gehören auch Telegraphendrähte.
	        
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