Full text : Die Nationalökonomie in Frankreich

108

Die  gegenwärtige  Lage  der  liberalen  Schule

allgemein  gültigen  Gesetze  von  zeitlich  und  räumlich  begrenzten  zu
sondern.  Auf  diese  Weise  trennt  man  die  theoretische  Wissenschaft ­
  von  der  Kunstlehre  *).  Dieses  Verfahren  findet  in  erster
Linie  Anwendung  auf  den  Freihandel,  den  man  als  ein  rationelles, ­
  grundlegendes  Dogma  zu  betrachten  sich  gewöhnt  hat,
während  er  nur  eine  Regel  für  die  Praxis  ist.  Er  ist  eine  Frage
der  Wirtschaftspolitik.  Seine  Durchführung  oder  Nichtverwirklichung ­
  ist  abhängig  zu  machen  nicht  nur  von  den  allgemeinen
Lehren  der  Wissenschaft,  sondern  insbesondere  auch  von
nationalwirtschaftlichen  und  politischen  Erwägungen 2 ).  Übrix
 )  Äußerlich  hat  jedoch  Leroy-Beaulieu  dies  in  seinem  Traite  nicht  getan. ­
  Vgl.  Traite,  Bd.  I,  p.  I—II  und  p.  67.
2 )  „Man  hat  lange  den  Freihandel  als  eine  Art  Dogma  der  politischen
Ökonomie  angesehen,  und  viele  Leute,  selbst  Volkswirte,  tun  es  noch.  Diese
Auffassung  ist  gänzlich  verfehlt.  Zunächst  ist  die  Nationalökonomie  eine  Wissenschaft ­
  und  hat  infolgedessen  keine  Dogmen  .  .  .  Zweitens  ist  der  Freihandel
eine  jener  komplexen  und  praktischen  Fragen,  auf  welche  die  Wissenschaft  zwar
Licht  werfen  kann,  die  sie  aber  nicht  allein  zu  lösen  berufen  ist.  Hier  muß
man  an  den  Unterschied  zwischen  Wissenschaft  und  Kunstlehre  sich  erinnern  .  .  .
Was  die  Wissenschaft  lehrt,  ist,  daß  die  Ausdehnung  des  Marktes,  der  Arbeitsteilung ­
  und  der  Konkurrenz  eine  starke  Mehrung  der  Produktivität  des  Menschen
bewirkt  und  die  Regelmäßigkeit  der  Produktion  fördert;  daraus  gehen  die
verschiedenen  Vorteile  hervor,  .  .  .  welche  die  internationale  Handelsfreiheit  der
Gesamtheit  der  Völker,  die  dieselbe  annehmen,  als  Ganzem,  nicht  als  Einzelnen, ­
  verschafft.  Aber  es  wäre  fehlerhaft,  daraus  zu  schließen,  man  müßte
unter  allen  Umständen,  in  allen  Ländern,  den  absoluten  Freihandel  verwirklichen ­
  .  .  .  Wenn  es  sich  darum  handelt,  zur  Anwendung  überzugehen,  muß  man
die  allgemeinen  Lehren  der  Wissenschaft  zwar  im  höchsten  Grade  berücksichtigen ­
  .  .  .,  aber  sie  sind  nicht  die  einzigen,  welche  in  Betracht  zu  ziehen  sind.
Es  frägt  sich,  ob  in  der  Gesamtheit  der  Nationen  nicht  einige  unter  einer  unbeschränkten, ­
  internationalen  Handelsfreiheit  leiden  könnten,  selbst  wenn  die
Gesamtheit,  als  Ganzes  betrachtet,  dabei  gewinnen  würde.“
Leroy-Beaulieu  führt  dann  weiter  aus,  wie  bei  der  Beseitigung  der  innern
Zollschranken  eines  Landes  immer  gewisse  Gruppen  wirtschaftlichen  Schaden
hatten,  wenn  auch  die  große  Mehrzahl  der  Beteiligten  dabei  Nutzen  hatte.
Jedoch  waren  Kapital-  und  Bevölkerungsverschiebungen  innerhalb  eines  nationalen ­
  Wirtschaftsgebietes  von  geringerer  Bedeutung.  Anders  wird  die  Frage
im  Völkerkonzert.  Unter  anderem  könnte  der  Übergang  zum  Freihandel  Industrien, ­
  welche  zahlreiche  Arbeiter  beschäftigen,  brachlegen,  Tausende  von
Arbeitern  arbeitslos  machen  und  eventuell  zur  Auswanderung  veranlassen,  auch
Kapitalienauswanderung  nach  sich  ziehen  usw.  Dazu  kommen  politische  Erwägungen, ­
  die  von  großer  Tragweite  sein  können.  „Während  also  die
Fruchtbarkeit  der  Arbeitsteilung,  die  stimulierende  Kraft  eines  sehr  weiten
Absatzgebietes  als  wirtschaftliche  Gesetze  allgemeiner  Natur  anzusehen  sind,  ist
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.