120
Die gegenwärtige Lage der liberalen Schule
an. Seine mit großer Akribie durchgeführten Begriffsbestimmungen
begründet er damit, daß die Beobachter, welche zuerst
wirtschaftliche Erscheinungen gesehen und benannt haben, diese
nicht nach ihrem innern Wesen, sondern nach partiellen, am
meisten in die Augen springenden Gesichtspunkten betrachtet
und bezeichnet haben. Daher die Unklarheiten und Konfusionen,
von denen die Volkswirtschaftslehre wimmele. Bastiat drückte
denselben Gedanken mit dem geistreichen Schlagwort „ce qu’on
voit et ce qu’on ne voit pas" aus 1 ).
Die Auffassung Leroy-Beaulieus und Marshalls,
daß die Volkswirtschaftslehre nicht nur Tatsachen zu beobachten,
sondern auch die Voraussicht zu ermöglichen und die Vorbedach
tsamkeit zu entwickeln habe, wird von d’Eichthal
besonders urgiert. Aus der wiederholten Beobachtung von Tatsachen,
die sich im Laufe der Geschichte sehr oft wiederholt
haben, sagt er, kann die Nationalökonomie Regeln folgern,
welche dem Gesetzgeber und Politiker als Grundlage zur Voraussicht
dienen können. Diese Regeln sind keine Naturgesetze;
denn die wirtschaftlichen Erscheinungen haben nicht den
Charakter von Unveränderlichkeit, welcher physisch gewisse
Voraussichten ermöglicht. Ursachen der Veränderlichkeit jener
Erscheinungen sind: Verschiedenheiten in der individuellen
Schätzung der wirtschaftlichen Vorteile ; Umstände der Zeit, der
Rasse, des Milieus, der Sitten ; Leidenschaften, Aberglauben usw.
Das Gesetz der großen Zahl bewirkt jedoch, daß diese Veränderlichkeit
sich in bestimmten Grenzen hält. Die Ökonomik
stützt sich auf den Glauben, daß die Gesamtheit der Tendenzen,
Instinkte, Gewohnheiten, Voraussichten der Menschen
genügend konstant ist, um, bei langer und sorgfältiger Beobachtung,
die Grundlage einer wirklichen Wissenschaft abzugeben,
d. h. einer, wenn auch nicht unbedingt gewissen, so
doch genügend sichern Voraussieht der Tatsachen, welche inneri)
E. d'Eichthal, La Formation des Richesses, Paris, 1906, p. II, XIX. —
Nach d’Eichthal ist z. JB. die Tatsache, daß durch die Jahrhunderte die Berechtigung
des Zinses als Entlohnung für das leihweise Überlassen produktiver Güter,
wie Boden oder Werkzeuge, anerkannt, während der Zins als Entlohnung von
Gelddarlehen verurteilt wurde, eine Folge falscher Vorstellungen über das Wesen
der Güter und Edelmetalle, für welche in erster Linie die sprachlichen Bezeichnungen
dieser Dinge verantwortlich zu machen sind. ibid. p. 111.