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Die gegenwärtige Lage der liberalen Schule
Individualismus zu gewissen Zeiten erzeugen konnte. Sie stellt
dem Gesetze der Zerstörung, um zu leben, das der Gesamtheit
der lebenden Wesen gemein ist, ein Gesetz des Zusammen
wirkens, um zu leben, entgegen, welches sich nach und nach
im Schoße der Menschheit zu deren sittlichem und physischem
Besten bildet, und aus derselben eine kleine, abseits stehende
Welt im Universum machen wird“ *).
Die praktische Verwertung der Solidaritätsidee als Norm
der Güterverteilung 1 2 ) denkt sich d'Dichthai, und darin folgt
ihm die Akademie nur mit größter Zurückhaltung, wie folgt:
In der Ordnung der Gefühle ist zu einer immer bewußteren
Entwicklung jener Tugenden anzutreiben, welche man früher
Nächstenliebe, Brüderlichkeit, Philanthropie, Altruismus nannte;
in der Ordnung der äußeren Tatsachen ist die Assoziation zu
ermutigen, die als Genossenschaft, Unterstützungswesen, ja selbst
als Zusammenwirken von Kapital und Arbeit das menschliche
Leben schon bedeutend gebessert hat.“ Mit unentwegtem Opti
mismus verspricht sich d'Eichthal von der Verwirklichung der
Solidaritätsidee durch genossenschaftlichen Zusammenschluß
zu den verschiedensten Zwecken eine wunderbare, stetige Besse
rung der Lage insbesondere der Arbeiterbevölkerung 3 ). Aber
er dringt auch bis zum Interventionismus vor. „Die solidaristische
Weltanschauung,“ schreibt er, „äußert sich im bürgerlichen
Leben zugleich durch gesetzliche und sittliche Pflichten: die
ganze Frage der Freiheit besteht eben darin, die einen von
den andern zu unterscheiden und zu bestimmen, was gerecht
fertigterweise durch den staatlichen Zwang den Bürgern im
Namen der sozialen oder nationalen Solidarität auferlegt werden
kann, und was, aus Achtung vor dem individuellen Recht, oder
im allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Interesse, das Ge
biet des industriellen Gewissens oder des wohlverstandenen
1) d’Eichthal, La Formation des Richesses, p. 452. — La Solidarité
sociale, p. 15.
2 ) Es bedarf wohl kaum eines Hinweises, daß die Solidaritätsidee als
Verteilungsnorm nur unter Voraussetzung eines anderen ethischen Prinzips,
z. B. desjenigen der Rechtmäßigkeit der individuellen Aneignung der Güter, in
Tätigkeit treten kann. Die meisten Verfechter jener Idee neigen allerdings dazu,
dies aus dem Auge zu verlieren.
3 ) d'Eichthal, Solidarité, p. 21 ff.