Metadata: 10 Jahre Wiederaufbau

DIE KRANKENVERSICHERUNG DER BUNDESANGESTELLTEN 
Von Ministerialrat Dr. Alfred Korschinek, Generaldirektor der Krankenversicherungsanstalt der Bundes- 
angestellten. 
Eine große Tat der jungen österreichischen Republik 
war die Schaffung einer Krankenversicherung für 
die Staats-, nunmehr Bu ndesangestellten 
durch das Gesetz vom 13. VII. 1920, StGBL Nr. 31. 
Durch diese Einbeziehung der Bundesangestellten in die 
Sozialversicherung wurde einem lang gehegten Wunsche 
der öffentlichen Angestellten Rechnung getragen, dessen 
Erfüllung durch die wirtschaftliche Depossedierung der- 
selben unaufschiebbar geworden war. Von der Ver- 
Sedauerlich ist der Umstand, daß auch heute noch die 
\erzte einzelner Länder diesem von der Aerzteschaft 
50 leidenschaftlich geforderten Systeme ablehnend gegen- 
überstehen, für das die Krankenversicherungsanstalt 
sehr bedeutende Opfer bringt, indem jährlich mehr als 
die Hälfte der 18 Millionen Schilling ‘ betragenden Ver- 
sicherungsbeiträge hiefür ausgegeben werden. 
In der Krankenversicherung der Bundesangestellten 
wurde zum erstenmale in Oesterreich eine Kranken- 
Phot. Wilhelm Stempfle, Innsbrum 
Heilanstalt Hochzirl (Tirol) der Krankenversicherungsanstalt der Bundesangestellten 
sicherung der Bundesangestellten, die später auch” auf 
andere Gruppen der öffentlichen Angestellten ausge- 
dehnt wurde, werden 175.000 Versicherte mit 180.000 
Angehörigen, zusammen also 364.000 Personen erfaßt. 
Zur Durchführung der Versicherung, die am 22. Jänner 
1921 ins Leben trat und sich somit ihrem zehn- 
jährigen Bestande nähert, wurde die Kranken- 
versicherungsanstaltder Bundesangestellten 
mit ihrem Hauptsitze in Wien und Geschäftsstellen in 
den einzelnen Bundesländern errichtet. Die Gründung 
der Anstalt fällt in’ die Zeit der größten wirtschaftlichen 
und sozialen Erschütterungen unseres Landes und es ist 
dem verständnisvollen Zusammenarbeiten aller Kreise 
der Bundesangestellten ohne Rücksicht auf Partei und 
soziale Stellung zu verdanken, daß ein Werk geschaffen 
werden konnte, welches sich aus der österreichischen 
Sozialversicherung. nicht mehr hinwegdenken läßt. 
Schwierige neue Probleme hatte die Anstalt zu lösen: 
Es war insbesondere Neuland, das zur Sicherstellung 
des hauptsächlichsten Zweiges des Krankenversicherung, 
der Arzthilfe, in der Annahme des Systems der orga- 
nisierten freien Arztwahl beschritten wurde, eines 
Systems, das sich trotz großer Schwierigkeiten durch- 
setzen und halten konnte dank der verständnisvollen 
Mitarbeit großer Kreise der Aerzteschaft Oesterreichs. 
versicherung für Pensionisten geschaffen und die 
Versicherung ohne jede Beschränkung auf die Angehöri- 
zen (Familienmitglieder) der Versicherten erstreckt. 
Die 72.000 Pensionisten bedeuten bei den im Durchschnitt 
zeringen fürdie Beitragsbemessung anrechenbaren Bezügen 
zine sehr fühlbare Senkung der Riskenqualität. Ihre wider- 
pruchslose Aufnahme in die gemeinsame Riskengemein- 
haft mit den aktiven Versicherten ist ein schöner Beweis 
der Gemeinschaftsgefühle der öffentlichen Angestellten. 
Die Vollberechtigung der Familienangehörigen, die die 
Versicherung besonders wertvoll gestaltet, wurde das 
arstemal in Oesterreich in die Sozialversicherung als 
gesetzlicher Anspruch eingeführt und ist hinsichtlich des 
Umfanges der Leistungen an die Angehörigen nur 
ıoch von der Angestelltenversicherung erreicht worden. 
Cennt doch die Krankenversicherung der Bundesange- 
stellten keinerlei Wartefristen, keinerlei Beschränkungen 
ler Leistungen für die Angehörigen gegenüber den 
\nsprüchen der zahlenden Mitglieder. Welche Belastung 
lies für die Anstalt bedeutet, mag die Feststellung 
zeigen, daß auf 100 zahlende Mitglieder 108 anspruchs- 
’»erechtigte Angehörige entfallen; von S 100 Ausgaben 
»ntfallen S 55 auf die Familienangehörigen. 
Läßt man die Inflationsjahre 1921 bis 1923 außer Be- 
Tracht, so zeigen die Beitragseinnahmen in den Jahren 
40
	        
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