DIE KRANKENVERSICHERUNG DER BUNDESANGESTELLTEN
Von Ministerialrat Dr. Alfred Korschinek, Generaldirektor der Krankenversicherungsanstalt der Bundes-
angestellten.
Eine große Tat der jungen österreichischen Republik
war die Schaffung einer Krankenversicherung für
die Staats-, nunmehr Bu ndesangestellten
durch das Gesetz vom 13. VII. 1920, StGBL Nr. 31.
Durch diese Einbeziehung der Bundesangestellten in die
Sozialversicherung wurde einem lang gehegten Wunsche
der öffentlichen Angestellten Rechnung getragen, dessen
Erfüllung durch die wirtschaftliche Depossedierung der-
selben unaufschiebbar geworden war. Von der Ver-
Sedauerlich ist der Umstand, daß auch heute noch die
\erzte einzelner Länder diesem von der Aerzteschaft
50 leidenschaftlich geforderten Systeme ablehnend gegen-
überstehen, für das die Krankenversicherungsanstalt
sehr bedeutende Opfer bringt, indem jährlich mehr als
die Hälfte der 18 Millionen Schilling ‘ betragenden Ver-
sicherungsbeiträge hiefür ausgegeben werden.
In der Krankenversicherung der Bundesangestellten
wurde zum erstenmale in Oesterreich eine Kranken-
Phot. Wilhelm Stempfle, Innsbrum
Heilanstalt Hochzirl (Tirol) der Krankenversicherungsanstalt der Bundesangestellten
sicherung der Bundesangestellten, die später auch” auf
andere Gruppen der öffentlichen Angestellten ausge-
dehnt wurde, werden 175.000 Versicherte mit 180.000
Angehörigen, zusammen also 364.000 Personen erfaßt.
Zur Durchführung der Versicherung, die am 22. Jänner
1921 ins Leben trat und sich somit ihrem zehn-
jährigen Bestande nähert, wurde die Kranken-
versicherungsanstaltder Bundesangestellten
mit ihrem Hauptsitze in Wien und Geschäftsstellen in
den einzelnen Bundesländern errichtet. Die Gründung
der Anstalt fällt in’ die Zeit der größten wirtschaftlichen
und sozialen Erschütterungen unseres Landes und es ist
dem verständnisvollen Zusammenarbeiten aller Kreise
der Bundesangestellten ohne Rücksicht auf Partei und
soziale Stellung zu verdanken, daß ein Werk geschaffen
werden konnte, welches sich aus der österreichischen
Sozialversicherung. nicht mehr hinwegdenken läßt.
Schwierige neue Probleme hatte die Anstalt zu lösen:
Es war insbesondere Neuland, das zur Sicherstellung
des hauptsächlichsten Zweiges des Krankenversicherung,
der Arzthilfe, in der Annahme des Systems der orga-
nisierten freien Arztwahl beschritten wurde, eines
Systems, das sich trotz großer Schwierigkeiten durch-
setzen und halten konnte dank der verständnisvollen
Mitarbeit großer Kreise der Aerzteschaft Oesterreichs.
versicherung für Pensionisten geschaffen und die
Versicherung ohne jede Beschränkung auf die Angehöri-
zen (Familienmitglieder) der Versicherten erstreckt.
Die 72.000 Pensionisten bedeuten bei den im Durchschnitt
zeringen fürdie Beitragsbemessung anrechenbaren Bezügen
zine sehr fühlbare Senkung der Riskenqualität. Ihre wider-
pruchslose Aufnahme in die gemeinsame Riskengemein-
haft mit den aktiven Versicherten ist ein schöner Beweis
der Gemeinschaftsgefühle der öffentlichen Angestellten.
Die Vollberechtigung der Familienangehörigen, die die
Versicherung besonders wertvoll gestaltet, wurde das
arstemal in Oesterreich in die Sozialversicherung als
gesetzlicher Anspruch eingeführt und ist hinsichtlich des
Umfanges der Leistungen an die Angehörigen nur
ıoch von der Angestelltenversicherung erreicht worden.
Cennt doch die Krankenversicherung der Bundesange-
stellten keinerlei Wartefristen, keinerlei Beschränkungen
ler Leistungen für die Angehörigen gegenüber den
\nsprüchen der zahlenden Mitglieder. Welche Belastung
lies für die Anstalt bedeutet, mag die Feststellung
zeigen, daß auf 100 zahlende Mitglieder 108 anspruchs-
’»erechtigte Angehörige entfallen; von S 100 Ausgaben
»ntfallen S 55 auf die Familienangehörigen.
Läßt man die Inflationsjahre 1921 bis 1923 außer Be-
Tracht, so zeigen die Beitragseinnahmen in den Jahren
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