Full text : Die Nationalökonomie in Frankreich

152

Die  gegenwärtige  Lage  der  liberalen  Schule

der  staatlichen  Eisenbahnverwaltung  Karriere  gemacht  und  ist
Spezialist  auf  dem  Gebiete  des  Tarifwesens.  Er  hat  seine  volkswirtschaftlichen ­
  Vorlesungen  in  Form  eines  umfangreichen  Lehrbuches ­
  der  Nationalökonomie,  dessen  methodologische  und
doktrinelle  Eigentümlichkeiten  Beachtung  verdienen,  veröffentlicht ­
  *).
Colson  teilt  die  Nationalökonomie 2 )  nach  Analogie  der  rationellen ­
  und  angewandten  Mechanik  in  eine  allgemeine  Theorie
der  wirtschaftlichen  Erscheinungen  (Band  I)  und  in  eine  „Vertiefung“ ­
  einiger  wichtigerer  Fragen  (Band  II—IV)  ein.  Er
begründet  diese  Einteilung  damit,  daß  das  Ineinandergreifen
aller  wirtschaftlichen  Erscheinungen  es  unmöglich  mache,  eine
Frage  gründlich  zu  erörtern,  ohne  eine  gewisse  Kenntnis  von
allen  anderen  zu  besitzen.  Darum  sei  es  nötig,  einen  Gesamtüberblick ­
  vorauszuschicken.  Dieser  Gesamtüberblick  ist  in  Wirklichkeit, ­
  was  Colson  zugibt,  eine  streng  deduktive  Wirtschaftstheorie, ­
  welche  inhaltlich  die  Lehren  der  älteren  Klassiker  erneuert. ­
  Die  Fragen,  auf  welche  Colson  im  zweiten  Teile  näher
eingeht,  sind  nach  folgendem  Gesichtspunkt  gruppiert:  alle
*)  L.  C.  Colson,  Cours  ¿'Economie  politique  professe  à  l’école  nationale
des  Ponts  et  Chaussées,  6  Bde.,  Paris  1901—1905,  2.  Ausi.  1907  —  (im  Erscheinen ­
  begriffen).
Von  sonstigen  Werken  Colsons  nennen  wir:  L’Organisation  financière  des
Ports  maritimes  en  Angleterre,  Paris,  1888.  —  Les  Chemins  de  Fer  et  le  Budget,
Paris,  1896.  —  Transports  et  Tarifs  (Leçons  professées  à  l’Ecole  des  hautes
études  commerciales),  3.  Ausi.  Paris,  1908.
2 )  Der  Ingenieur  verrat  sich  schon  in  der  Definition,  die  Colson  von
der  Nationalökonomie  gibt.  Er  definiert  sie  nämlich  als  die  Wissenschaft  „von
den  Gesetzen,  welchen  die  Erzeugung,  die  Verteilung,  der  Umlauf  und  der  Verbrauch ­
  der  Güter,  sowie  die  Leistung  von  persönlichen  Diensten  unterworfen
sind,  insoweit  diese  Gesetze  aus  dem  Geisteszustand  der  in  Gesellschaft  lebenden
Menschen  folgen.“  Durch  letzteren  Zusatz  soll  die  politische  Ökonomie  gegenüber ­
  den  technischen  und  anthropologischen  Wissensgebieten  abgegrenzt  werden.
Ein  Beispiel  erläutert  am  besten  das,  was  gemeint  ist:  Bodenmeliorationen,  z.  B.
chemischer  Dünger,  sind  ein  wesentliches  Produktionselement;  doch  gehört  die
Kunde  davon  in  das  Gebiet  der  technischen  Wissenschaften.  Die  Lehre  von  den
Bewirtschaftungsformen  des  Grundeigentums  dagegen  (ob  Teilbau,  Erbpacht,
Zeitpacht  oder  Selbstbewirtschaftung)  gehört  in  die  Nationalökonomie,  weil  der
Einfluß  der  Bewirtschaftungsform  auf  den  Produktionsertrag  von  der,  je  nach
seiner  Stellung  zum  Grund  und  Boden  verschiedenen  geistigen  Disposition  des
Bewirtschafters  abhängt.  Colson,  Cours  d’économie  politique,  2.  Ausi.,  Bd.  I,
p.  16  ff.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.