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Die gegenwärtige Lage der liberalen Schule
der staatlichen Eisenbahnverwaltung Karriere gemacht und ist
Spezialist auf dem Gebiete des Tarifwesens. Er hat seine volkswirtschaftlichen
Vorlesungen in Form eines umfangreichen Lehrbuches
der Nationalökonomie, dessen methodologische und
doktrinelle Eigentümlichkeiten Beachtung verdienen, veröffentlicht
*).
Colson teilt die Nationalökonomie 2 ) nach Analogie der rationellen
und angewandten Mechanik in eine allgemeine Theorie
der wirtschaftlichen Erscheinungen (Band I) und in eine „Vertiefung“
einiger wichtigerer Fragen (Band II—IV) ein. Er
begründet diese Einteilung damit, daß das Ineinandergreifen
aller wirtschaftlichen Erscheinungen es unmöglich mache, eine
Frage gründlich zu erörtern, ohne eine gewisse Kenntnis von
allen anderen zu besitzen. Darum sei es nötig, einen Gesamtüberblick
vorauszuschicken. Dieser Gesamtüberblick ist in Wirklichkeit,
was Colson zugibt, eine streng deduktive Wirtschaftstheorie,
welche inhaltlich die Lehren der älteren Klassiker erneuert.
Die Fragen, auf welche Colson im zweiten Teile näher
eingeht, sind nach folgendem Gesichtspunkt gruppiert: alle
*) L. C. Colson, Cours ¿'Economie politique professe à l’école nationale
des Ponts et Chaussées, 6 Bde., Paris 1901—1905, 2. Ausi. 1907 — (im Erscheinen
begriffen).
Von sonstigen Werken Colsons nennen wir: L’Organisation financière des
Ports maritimes en Angleterre, Paris, 1888. — Les Chemins de Fer et le Budget,
Paris, 1896. — Transports et Tarifs (Leçons professées à l’Ecole des hautes
études commerciales), 3. Ausi. Paris, 1908.
2 ) Der Ingenieur verrat sich schon in der Definition, die Colson von
der Nationalökonomie gibt. Er definiert sie nämlich als die Wissenschaft „von
den Gesetzen, welchen die Erzeugung, die Verteilung, der Umlauf und der Verbrauch
der Güter, sowie die Leistung von persönlichen Diensten unterworfen
sind, insoweit diese Gesetze aus dem Geisteszustand der in Gesellschaft lebenden
Menschen folgen.“ Durch letzteren Zusatz soll die politische Ökonomie gegenüber
den technischen und anthropologischen Wissensgebieten abgegrenzt werden.
Ein Beispiel erläutert am besten das, was gemeint ist: Bodenmeliorationen, z. B.
chemischer Dünger, sind ein wesentliches Produktionselement; doch gehört die
Kunde davon in das Gebiet der technischen Wissenschaften. Die Lehre von den
Bewirtschaftungsformen des Grundeigentums dagegen (ob Teilbau, Erbpacht,
Zeitpacht oder Selbstbewirtschaftung) gehört in die Nationalökonomie, weil der
Einfluß der Bewirtschaftungsform auf den Produktionsertrag von der, je nach
seiner Stellung zum Grund und Boden verschiedenen geistigen Disposition des
Bewirtschafters abhängt. Colson, Cours d’économie politique, 2. Ausi., Bd. I,
p. 16 ff.