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Der Kontcnabschlnß.
(in den Nebenbüchern, wie Debitoren-, Kontokorrentbuch) an
die Geschäftsfreunde zwecks Kontrolle („Abstimmung“) der
gegenseitigen Buchungen, im Bankverkehr unter gleichzeitiger
Aufrechnung der Zinsen, Provision und Nebenkosten. Die Be
stätigung der Richtigkeit des Saldos hat den Charakter eines
Schuldanerkenntnisses (§ 782 BGB.).
14. Abschnitt.
Der Abschluß der Konten 1 ).
Der Abschluß der Konten (und der ß. überhaupt) ist rech
nungsmäßige Darstellung der Ergebnisse; er ist der Form nach
Einsetzung des Wertunterschiedes auf die zahlenschwächere oder
kleinere Seite des Kontos (oder des Kontobuches), dem Inhalt
nach Ermittlung des Bestandes und des Erfolges. Der allgemeine,
formale Zweck des Kontenabschlusses besteht in der Ermittlung
des Ergebnisses eines Kontos; das Ergebnis wird auf dem Konto
selbst zum Ausdruck gebracht. Das besondere Ziel, der mate
rielle Inhalt des Abschlusses richtet sich in derllauptsache nach
der dem Konto zugewiesenen Verrechnungsmaterie: man will
den rechnungsmäßigen Bestand eines Vermögensteiles (z. B. in
den Bestandsbüchern, auf den Konten des Vermögens), den
Stand der Abrechnung'mit einem Schuldner oder Gläubiger, das
derzeitige Kreditverhältnis kennen; die Hauptbuch-Konten
werden abgeschlossen, um eine Übersicht über Vermögen, Schul
den und Erfolg der Unternehmung zu gewinnen.
Der Form nach kann ein Konto zum Abschluß gebracht
werden durch Saldieren oder durch ein anderes Konto.
a) Saldieren: Unter Saldo (Ausgleich, Ergänzung) versteht
man den Wertunterschied der beiden Seiten eines Kontos. (Der
*) Literatur: Retiig (Bücherrevisor), Abschlußverfahren nach dem
System der doppelten Buchhaltung. Berlin 1897 (Selbstverlag). Kerkow,
Das Abschluß- und Bilanzverfahren der doppelten B., 7, Auf!., Berlin
(Spaeth). Thiry, Le travail comptable de fin d’exercice, 2. ed., Gand 1904.
Oppenheimer, Praktischer Jahresabschluß der kaufmännischen Bücher.
Leipzig, o. J. (Huberti).