Full text: Die Nationalökonomie in Frankreich

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Die gegenwärtige Lage der liberalen Schule 
behaupten, daß einer von beiden irrt . . . Jede der Gerechtig 
keit entsprechende Maßnahme kann nur gute wirtschaftliche 
Wirkungen haben ; jede der Gerechtigkeit entgegengesetzte Maß 
nahme kann nur schlechte wirtschaftliche Folgen haben“ *). 
Genau so lesen wir’s in den philosophischen und theo 
logischen Summen des XIII. Jahrhunderts. Villey geht aber 
noch einen Schritt weiter als die Scholastiker. Er nimmt den 
Entwicklungsgedanken aufs Korn und polemisiert leidenschaft 
lich gegen jede dynamische Weltanschauung 2 ). Dann aber 
kommt eine Verbeugung vor der historischen Entwicklung. Das 
Naturrecht, sagt Villey, ist und bleibt unveränderlich, nicht 
aber die volkswirtschaftlichen Naturgesetze. Die Prinzipien der 
klassischen Volkswirtschaftslehre sind keine Dogmen und be 
dürfen einer Revision 3 ). Allerdings nicht an der Hand geschicht 
licher Erforschung der Entwicklung des wirtschaftlichen Ge 
schehens. Denn dafür hat Villey dieselbe Verachtung wie 
Leroy -Beaulieu. Mit diesem stellt er jener Erforschung einen 
Zug der Le Playschen Methodik: Beobachtung der gleichzeitig 
heute auf der Erde vorhandenen Typen verschiedener Kulturstufen, 
sowie die Statistik entgegen 4 ). Die erneute Untersuchung der 
klassischen Dogmen unternimmt Villey aber doch so ziemlich 
ausschließlich an der Hand der Beobachtung allgemeiner Er 
scheinungen in den vorgeschrittensten Kulturstaaten. Manchmal 
auch bleibt sie eine rationelle. Wo er z. B. das klassische 
Dogma der Identität von allgemeinem und individuellem Inter 
esse prüft, um schließlich unverrückt an demselben festzuhalten 5 ). 
Die Deduktion bleibt übrigens, trotz aller Beobachtung der 
Gegenwart, in Villeys Methodik vorwiegend. 
Die Beobachtung spielt eine große Rolle in der Volkswirt 
schaft, meint er, kann aber nicht deren alleinige Grundlage 
sein: 1. weil die Wirtschaftswissenschaft von der Rechtswissen 
schaft unzertrennlich ist, und die wirtschaftlichen Beziehungen 
von den Regeln der Gerechtigkeit und des Rechts regiert wer 
den. Das Recht aber hat aphoristische Grundlagen ; 2. weil 
4 ) ibid. p. 18—15. 
2 ) ibid. p. 8 ff. 
3 ) ibid. p. 25. 
4 ) ibid. p. 30—31. 
5 ) ibid. p. 44 ff.
	        
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